Frage zur Doppelten Haushaltführung

Hallo,
folgender Sachverhalt:

Ein Arbeitnehmer hat am Arbeitsort eine Zweitwohnung, macht für die Miete Doppelte Haushaltführung geltend.
Nun wechselt er den Arbeitgeber, der neue Arbeitgeber befindet sich wieder nicht am Heimatort der Arbeitnehmers, er muss also dort wieder eine Zeitwohnung mieten.
Die Kündigungsfrist der ersten Zweitwohnung betrug 3 Monate, die Kündigungsfrist seiner Arbeitsstelle 1 Monat. Er trat danach sofort die neue Stelle an.
Nun gibt es ja 2 Monate „Miet-Überhang“ der ersten Zweitwohnung, er zahlte also 2 Monate lang Miete für 2 Zweitwohnungen.
Der Sachverhalt befindet sich im Jahr 2007.
Können diese Miet-Kosten beide steuerlich geltend gemacht werden?
Was müsste ggf. beachtet werden?

Danke im Voraus
Frank

Hallo,

Nun gibt es ja 2 Monate „Miet-Überhang“ der ersten
Zweitwohnung, er zahlte also 2 Monate lang Miete für 2
Zweitwohnungen.
Der Sachverhalt befindet sich im Jahr 2007.
Können diese Miet-Kosten beide steuerlich geltend gemacht
werden?

Das müsste abziehbar sein, denn beide doppelte Haushalte sind beruflich veranlasst und die Kosten sind tatsächlich angefallen. Fundstelle habe ich dazu leider nicht gefunden. Ich würde es aus den allgemeinen Grundbegriffen ableiten…

Schöne Grüße
C.