mich würde folgendes interssieren, vielleicht kennt sich ja wer auf diesem Gebiet aus.
Wo muss man Steuern zahlen, wenn man in Südkorea für ein Jahr arbeitet und bei einer koreanischen Firma angestellt ist? (welche die Steuern in Korea zahlen würde)
Ich habe das Doppelsteuerabkommen gelesen konnte aber daraus nicht klar sehen wo man Steuern zahlen müsste.
Kann man senen Hauptwohnsitz in Deutschland behalten oder bedeutet das, dass die Steuer auch in Deutschland bezahlt werden muss.
Vielen Dank
Hallo,
vorab, ich bin kein Steuerberater, sondern habe nur viel im Ausland gearbeitet und halte mich im Moment auch in Südkorea auf. Ich kann hier nur meine begrenzte Erfahrung wiedergeben.
Also, wenn Du für ein Jahr in Südkorea, bei einem südkoreanischen Arbeitgeber arbeitest musst Du in Südkorea auch Steuern zahlen.
Das Doppelbesteuerungsabkommen sagt aus, dass bei einem Aufenthalt mehr als 183 Tage im Land (Südkorea) die Steuern in diesem Land bezahlt werden müssen. Du schreibst ja auch, dass der südk. AG die Steuern zahlen würde.
Wichtig, wenn der Aufenthalt vorbei ist sollte man einen Nachweis haben, dass man in Südkorea seiner Steuerpflicht nachgekommen ist.
Tax Certificate. Sonst kann das deutsche FA auch wieder Steuern einfordern.
Gruss aus Korea
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Danke für deine Info, so hab ich das eigentlich auch verstanden.
Das der AG die Steuern zahlen würde steht im Arbeitsvertrag und ich bin mir sicher die könnten mir das auch bestätigen.
Ich weiß nur nicht ob es eine Rolle spielt, dass der Arbeitsvertrag auf ein Jahr befristet ist und ob es eine Rolle spielt wenn man seinen Wohnsitz in Deutschland behält.
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Ich weiß nur nicht ob es eine Rolle spielt, dass der
Arbeitsvertrag auf ein Jahr befristet ist und ob es eine Rolle
spielt wenn man seinen Wohnsitz in Deutschland behält.
Um das mal systematisch anzugehen:
Ich gehe davon aus, dass der Arbeitnehmer nicht vom 1.1 - 31.12. im Ausland arbeitet, sondern angenommen vom 1.3. - 28.2.
Dann ist er nach § 2 Abs. 7 EStG in beiden Kalenderjahren in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Es macht also keinen Unterschied, ob er seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält oder aufgibt. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html
Wo muss man Steuern zahlen, wenn man in Südkorea für ein Jahr
arbeitet und bei einer koreanischen Firma angestellt ist?
Wird für eine ausländische Firma gearbeitete, wird der Arbeitslohn bei der Veranlagung zur unbeschränkten Steuerpflicht als steuerfrei mit Progresssionsvorbehalt behandelt. D.h. der steuerfreie Arbeitslohn erhöht nur den anzusetzenden Steuersatz, wird selbst aber nicht in Deutschland besteuert.
Das Märchen, dass es an den 183 Tagen liegt, hält sich ständig, wird davon aber nicht richtiger. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit für einen Arbeitgeber im dortigen Land (mit Doppelbesteuerungsabkommen) geleistet wird.
Die Versteuerung im Tätigkeitsstaat muss nach § 50 d Abs. 8 EStG nachgewiesen werden, denn ohne Nachweis ist der Arbeitslohn in Deutschland zu versteuern. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__50d.html
Vielen Dank für die Informationen, jetzt bin ich definitiv schlauer.
So wie ich es verstanden habe , ist ausschlaggenbend, dass es sich um eine koreanische Firma handelt, und somit die Steuern in Korea gezahlt werden.
Nachdem Sie sich wohl sehr gut auskennen hätte ich noch eine Frage.
Bei meinem Beispiel würde es sich um eine Anstellung vom 17. Januar bis 31. Dezember handeln. Evtl würde der Vertrag auch verlängert werden, steht abe noch in den Sternen. Ändert das was an der Sache?
Wie müsste dieser Nachweis aussehen, dass in Korea bereits steuern gezahlt wurden? Reicht ein schreiben von der Firma oder muss man da mit dem Finanzamt (falls es sowas in Korea überhaupt gibt) in Kontakt treten?
Nochmals vielen Dank für eure Hilfe!
George
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Vielen Dank für die Informationen, jetzt bin ich definitiv
schlauer.
gern geschehen
So wie ich es verstanden habe , ist ausschlaggenbend, dass es
sich um eine koreanische Firma handelt, und somit die Steuern
in Korea gezahlt werden.
genau
Bei meinem Beispiel würde es sich um eine Anstellung vom 17.
Januar bis 31. Dezember handeln. Evtl würde der Vertrag auch
verlängert werden, steht abe noch in den Sternen. Ändert das
was an der Sache?
nein, exakt wie beschrieben
Ist die Auslandstätigkeit innerhalt eines Kalenderjahrs abgewickelt, hat man nur ein besonderes Jahr. Erstreckt sich die Auslandstätigkeit auf zwei Kalenderjahre sind es eben zwei Veranlagungszeiträume mit Besonderheiten.
Wie müsste dieser Nachweis aussehen, dass in Korea bereits
steuern gezahlt wurden? Reicht ein schreiben von der Firma
oder muss man da mit dem Finanzamt (falls es sowas in Korea
überhaupt gibt) in Kontakt treten?
Lohnzettel mit Steuerabzug, auch ein Bestätigungsschreiben der Firma reicht, wenn es sonst nichts gibt, eventuell Steuerbescheid, manche Länder haben Selbstveranlagung, also nur die Steuererklärung. Es muss eben glaubhaft gemacht werden, dass ein Steuerabzug erfolgte. Wie ist nicht festgelegt.