Hallo Zusammen,
da das Urteil zur Kürzung noch nicht gefallen ist eine Frage zu dem Thema.
Wenn man jetzt die Steuererklärung für 2007 macht, gibt man die gesamten Kilometer ab dem ersten an.
Beim Bescheid wir dann aber erst ab dem 21 berücksichtigt.
Muss man danach noch handeln oder ist das dadurch das es vorläufig ist unnötig geworden und man bekommt das Geld automatisch wenn zugunsten der Steuerzahler entschieden wird?
Wenn Du nichts machst, bekommst Du nach einem (hoffentlich positiven) Urteil das noch fehlende Geld automatisch.
Solltest Du es schon vorher haben wollen, Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen.
Bei einem negativen Urteil müsste der Betrag dann jedoch mit Zinsen zurückgezahlt werden.
Hallo,
hab mich auch bei meinem örtlichen FA erkundigt, hier wird so verfahren:
Bescheide werden VORLÄUFIG ausgestellt, d.h. die voll angegebenen Kilometer werden vom FA erst ab dem 21. berechnet; wenn das Urteil FÜR die Pendler entschieden wird, werden diese Bescheide nachträglich geändert - automatisch.
Nur wer in seiner Erklärung selbst schon die ersten 20 km abzog, fällt aus diesem Raster raus. Ich glaub, da hilft dann nicht mal mehr der Einspruch, wenn das Urteil dann positiv ausfallen würde…
Könnte allerdings von FA zu FA anders behandelt werden - also ohne Gewähr.
hoffe, das hilft
Gruss, Helge