Hallo zusammen,
A und B haben 2007 gebaut und das Haus wurde von einem Sachverstädigen des TÜv abgenommen.Die Rechnung 500 Euro.
Frage: Können A und B diese Rechnung von der Steuer absetzen?
Danke Gruß Bernie
Hallo zusammen,
A und B haben 2007 gebaut und das Haus wurde von einem Sachverstädigen des TÜv abgenommen.Die Rechnung 500 Euro.
Frage: Können A und B diese Rechnung von der Steuer absetzen?
Danke Gruß Bernie
Hallo,
was für ein Haus ist es denn? Ein Privathaus? Was passiert steuerlich mit Privathäusern? Warum nur die Frage nach den TÜV-gebühren?
Gruß E.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ja es ist ein Privathaus,eine Doppelhaushälfte.
da ich weiß ,dass man Handwerkerrechnungen absetzen kann,frage ich, ob diese TÜv Abnahmegebühr auch absetzbar ist.
Gruß Bernie
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Es ist leider so, dass die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Rahmen von Neubaumaßnahmen nicht in Anspruch genommen werden kann.
Randziffer 14, vorletzter Satz in folgendem BMF-Schreiben macht dies deutlich:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_302/DE/BMF_…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_302/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/001,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)
Aufwendungen für technische Prüfdienste sind aber auch nicht begünstigt, auch wenn sie nicht im Rahmen einer Neubaumaßnahme anfallen würden, sh. Randziffer 15, letzter Satz.
MfG
Oerdiz