GWGs aus 2006 in Anlagenverzeichnis 2007

Hallo,

angenommen im Jahr 2006 wurde einige GWGs gekauft und in der EÜR verbucht. Müssen diese, obwohl sie ja in 2007 einen Buchwert von 0 Euro haben, im Anlagenverzeichnis für die Steuererklärung für 2007 aufgeführt werden?

Zweite Frage: Angenommen in 2006 wurde fälschlicherweise etwas als GWG deklariert, obwohl es doch nicht selbständig nutzbar ist und deswegen über 3 Jahre abgeschrieben werden muss. Sollte man dafür den Steuerbescheid naträglich korrigieren lassen (geht nur um ein paar Euro)?

Gruß, Rudolf

Hallo,

angenommen im Jahr 2006 wurde einige GWGs gekauft und in der
EÜR verbucht. Müssen diese, obwohl sie ja in 2007 einen
Buchwert von 0 Euro haben, im Anlagenverzeichnis für die
Steuererklärung für 2007 aufgeführt werden?

nein

Zweite Frage: Angenommen in 2006 wurde fälschlicherweise etwas
als GWG deklariert, obwohl es doch nicht selbständig nutzbar
ist und deswegen über 3 Jahre abgeschrieben werden muss.
Sollte man dafür den Steuerbescheid naträglich korrigieren
lassen (geht nur um ein paar Euro)?

wenn es sich um einen kleineren Betrag handelt, würde ich das nicht melden…

Schöne Grüße
C.

Vielen Dank für die Info.

Dann reicht ja in diesem Fall eine Übersicht der GWGs des letzten Jahres und eine Übersicht der Anlagen, die in den letzten Jahren abgeschrieben wurden und noch im Unternehmen sind.

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