Hallo,
ein Umzug wurde im letzten Jahr von einer Firma durchgeführt.
Die Rechnung wurde mit 1400 Euro bar gegen Quittung bezahlt.
Wie kann man diesen Betrag bei der Einkommenssteuer eintragen
Ich weiß nur das er bei haushaltsnahe Ausgaben eingetragen wird aber nicht ob die gesamte Summe von 1400 Euro eingetragen wird oder ob man diese über Jahre verteilen muss.
Danke Gruß Bernie
Hi,
Die Rechnung wurde mit 1400 Euro bar gegen Quittung bezahlt.
Der Umzug ist nicht als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt, da er bar bezahlt wurde. Das lässt sich auch nicht mehr nachträglich ändern.
Schöne Grüße
C.
Hi !
Wie bereits angemerkt wurde, ist ein Ansatz im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen (Mantelbogen Seite 4) nicht möglich, da es an dem Formerfordernis der Zahlung auf das Bankkonto des Dienstleisters fehlt (habe nicht weiter geprüft, ob Umzug überhaupt in den Bereich fällt).
War der Umzug aber beruflich veranlasst (näher zur Arbeitsstätte, …) lassen sich die Aufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben im Rahmen der Einkunftsermittlung ansetzen. Dort könnten die Kosten dann auch in voller Höhe und nicht nur gekürzt angesetzt werden.
BARUL76
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