Grundstuecksentlassung aus Sanierungsgebiet=WK ?

Hallo
sind denn Zahlungen an die Gemeinde fuer die Entlassung eines gemischt (eigene Wohnzwecke und Vermietung)genutzten Gebaeudes aus einem Sanierungsgebiet Werbungskosten V+V?

Selbst wenn man dies von der Gemeinde angeordnet bekommt, also gar keine andere Wahl hat als zu zahlen??

MFG

anteilige WK ?
Hi !

Nach dem Anteil des vermieteten Teils liegen hier Werbungskosten vor.

Meines Erachtens (ohne jetzt tief recherchiert zu haben) liegen in dieser Zahlung auch keine (nachträglichen) Anschaffungskosten für Grund und Boden bzw. Gebäude vor. Solche Anschaffungskosten müßten über die Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden, was einen erheblichen steuerlichen Nachteil mit sich bringt.

(Nachträgliche) Anschaffungskosten liegen immer dann vor, wenn diese Aufwendungen notwendig sind, um einen vermietbaren Zustand herzustellen. Dies dürfte in dem geschilderten Fall aber nicht zutreffen. Und auch eine „neues“ Wirtschaftsgut, das also eine wesentliche Qualitätsverbesserung zum vorherigen Zustand hat, dürfte wohl allein durch die Zahlung nicht entstehen.

Wahrscheinlich sollte man den Betrag einfach mal ansetzen und sehen was passiert.

BARUL76

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