Hallo.
Ich habe das mit dem Verlustvortrag immer noch nicht genau verstanden. Gibt es diesen nur, wenn die Verluste grösser als die Einkünfte waren oder auch wenn nicht alle Ausgaben mit dem Einkommen verrechnet werden können?
Der erste Fall wäre m. E. ja nur für Unternehmer oder den oft erwähnten Studenten interessant (welcher Ausgaben aber keine Einkünfte hat).
Wie ist es aber bei dem Otto-Normal-Steuerzahler, der geringe Einkünfte aber hohe absetzbare Ausgaben hat? Kann dieser seine „Verluste“ in bessere Jahre vortragen?
Vielen Dank für Eure Mühe!
Nicolai
Hallo,
Ich habe das mit dem Verlustvortrag immer noch nicht genau
verstanden. Gibt es diesen nur, wenn die Verluste grösser als
die Einkünfte waren oder auch wenn nicht alle Ausgaben mit dem
Einkommen verrechnet werden können?
Schau dir mal § 10d EStG an
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html
Es muss sich um einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte handeln. Also alle Einkünfte werden addiert und dann ergibt sich ein negativer Betrag.
Wie ist es aber bei dem Otto-Normal-Steuerzahler, der geringe
Einkünfte aber hohe absetzbare Ausgaben hat? Kann dieser seine
„Verluste“ in bessere Jahre vortragen?
ja, im Rahmen des § 10 d EStG
Schöne Grüße
C.
Hallo und Danke für die Antwort.
Leider ist mir der Gesetzestext zu abstrakt.
Deshalb mal ein konstruiertes Beispiel:
Ein Arbeitnehmer, Steuerklasse III, Monatsbrutto 1.700,-- € hat einen Arbeitsweg von 70 km.
Er könnte jetzt also jeden Monat 300,-- € steuermindernd ansetzen.
Da er aber bei seinem Einkommen eh keine Steueren zahlen muss, wäre der Verlustvortrag in spätere Jahre die scheinbare Lösung.
Funktioniert das jetzt so oder hat der Geringverdiener Pech gehabt, weil er ja schliesslich positive Einkünfte hat?
mfg
Nicolai
Hi,
Ein Arbeitnehmer, Steuerklasse III, Monatsbrutto 1.700,-- €
hat einen Arbeitsweg von 70 km.
Er könnte jetzt also jeden Monat 300,-- € steuermindernd
ansetzen.
Da sich positive Einkünfte ergeben, gibt es keinen Verlustvortrag, da § 10 d EStG nicht passt und wenn keine Steuer bezahlt wird, man auch bei der Einkommensteuererklärung nichts zurück bekommt.
Schöne Grüße
C.
Hallo und frohe Ostern.
Das heißt also, dass der Geringverdiener Pech gehabt hat und sich über so Sachen wie die Entfernungspauschale gar nicht zu freuen braucht. Er bleibt auf seinen Kosten sitzen und hat keine Möglichkeit sich diese irgendwann wieder „zurück zu holen“?
Kommt mir jetzt auf dem ersten und dem zweiten Blick nicht gerade gerecht vor.
mfg
Nicolai