Hallo
stimmt das??? Was macht man unter dem Betrag, einfach Blatt Papier,wie früher?
Danke für Aufklärung
Der Kater
Hallo
stimmt das??? Was macht man unter dem Betrag, einfach Blatt Papier,wie früher?
Danke für Aufklärung
Der Kater
stimmt das???
Unsinn ! Dieser Betrag hat mit der Umsatzsteuer zu tun. Die EÜR Grenzen für Umsatz und Gewinn sind erheblich höher.
stimmt das???
Unsinn ! Dieser Betrag hat mit der Umsatzsteuer zu tun. Die
EÜR Grenzen für Umsatz und Gewinn sind erheblich höher.
Unsinn !
Bis 17.500 € Umsatz reicht ein Blatt Papier mit der Gewinn- und Verlustrechnung.
Da ist eine EÜR nicht notwendig.
Bis 17.500 € Umsatz reicht ein Blatt Papier mit der Gewinn-
und Verlustrechnung.
Mea culpa, das wußte ich nicht. Ich dachte EÜR müßte man immer machen, wenn man nicht bilanzpflichtig ist.
Servus,
es geht um den Unterschied zwischen einer formlosen Überschussrechnung und derjenigen nach Maßgabe der Anlage EÜR. Wenn mans wörtlich nehmen will, muss man eine EÜR auch unter der genannten Grenze machen, aber das Formular „Anlage EÜR“ muss man erst ab dieser Grenze ausfüllen und vorlegen.
Schöne Grüße
MM
es geht um den Unterschied zwischen einer formlosen
Überschussrechnung und derjenigen nach Maßgabe der Anlage EÜR.
Das beruhigt mich wieder etwas, denn ich hatte tatsächlich die Methode „Einnahme-Ausgabe Überschußrechnung“ gemeint und nicht das Formular namens „EÜR“
danke @ all für die Aufklärung
Der Kater