Sind denn Fahrtkosten / Werbungskosten bei einem Minijob (400 Euro) absetzbar? Muss dieser Verdienst überhaupt in der Steuererklärung angegeben werden?
Auch an Dich ein freundliches Hallo,
Sind denn Fahrtkosten / Werbungskosten bei einem Minijob (400
Euro) absetzbar?
Nein
Muss dieser Verdienst überhaupt in der
Steuererklärung angegeben werden?
Nein
Grüße
Didi
Das stimmt so pauschal nicht. Bei einem Mini-Job (= geringfügige Beschäftigung) kann der Arbeitnehmer auch eine LSt-Karte beim Arbeitgeber vorlegen, dann wird über LSt-Karte abgerechnet.
Folge: Der Arbeitslohn ist anzugeben bei der Einkommensteuererklärung, aber natürlich können auch Werbungskosten geltend gemacht werden (also z. B. Fahrtkosten).
Nur wenn der Arbeitnehmer keine Lohnsteuerkarte vorgelegt hat und der Arbeitgeber deshalb 2 % Pauschsteuer abgeführt hat, bleibt der Arbeitslohn bei der EStE außen vor und somit kann man auch keine Werbungskosten geltend machen.
Grüße
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