Hallo,
angenommen ein Unternehmer bezahlt fast jeden Tag für sich und einen Geschäftspartner das Mittagessen iHv. 10 -20 insgesamt(um zb die geschäftliche Beziehung zu festigen) Gilt das noch unter die abzugsfähigen Bewirtungskosten oder könnte das FA da die abzugsfähigkeit untersagen?
Vielen Dank,
Thomas
Hi Thomas,
-um die „geschäftliche(n) Beziehung(en) zu festigen“- wird als Begrpndung nicht reichen. Da bräuchte es schon einen sehr nachsichtigen Prüfer…
Grds. gilt: VorSt-Abzug (soweit dazu berechtigt) zu 100%; Betriebsausgaben-abzugsfähig zu 70% und zum einen sind die Rechnungsanforderungen zu beachten zzgl. der Angabe der bewirteten Personen (Namen), deine Unterschrift und es muss der genaue!!! Anlass bezeichnet werden. Dabei reicht nicht „Geschäftsessen“ oder „Dank für Zusammenarbeit“ es muss wirklich konkret benannt werden, wo der betriebliche Zusammenhang besteht.
Bsp.: „Planbesprechung zu Projekt x im Mai 2008“
Hoffe, das hilft.
LG
angenommen ein Unternehmer bezahlt fast jeden Tag für sich und
einen Geschäftspartner das Mittagessen iHv. 10 -20
insgesamt(um zb die geschäftliche Beziehung zu festigen) Gilt
das noch unter die abzugsfähigen Bewirtungskosten oder könnte
das FA da die abzugsfähigkeit untersagen?
Vielen Dank,
Thomas
Vielen Dank!
Also wenn ich (übertrieben dargestellt) jeden Tag schreiben würde „Planbesprechung zu Projekt x im Mai 2008“. Dürfte das akzeptabel sein?
Grüße,
Thomas
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Hi !
Aufwendungen für die Verpflegung sind dem Grunde nach Kosten der privaten Lebensführung. Für einige Ausnahmefälle hat es der Gesetzgeber aber als notwendig angesehen, diese Bewirtungen der beruflichen Sphäre zuzuschlagen.
Er hat dies im § 4 Abs. 5 EStG getan und dazu ebenfalls die R 4.10 Einkommensteuer-Richtlinien erlassen. Hier läßt sich nachlesen, wann eine Bewirtung vorliegt und was alles als geschäftlicher/beruflicher Anlaß gewertet werden kann.
In dem geschilderten Fall dürfte es aber an dem geschäftlichen Anlaß mangeln bzw. es dürften wohl erhöhte Darlegungserfordernisse angelegt werden, da selbst bei unvoreingenommener Betrachtung davon auszugehen ist, dass hier jemand sein Mittag steuerlich geltend machen will und nicht die „Pflege der Geschäftsbeziehung“ wichtig ist.
Meines Erachtens würde es also nicht mehr ausreichen, den Grund mit „Projekt XXX“ anzugeben, sondern es müßten wohl schon die besprochenen Einzelprobleme aufgelistet werden.
Just my 2 cent.
BARUL76
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