USt: Eigenverbrauch Pkw bei Anschaffung o. VorSt

Hallo erst einmal!
Folgender Fall beschäftigt mich:
Unternehmer hat Pkw 2002 von einer Privatperson gekauft; also ohne VorSteuer-Abzug.
§ 3 IXa UStG sagt, einer sonst. Leist. gegen Entgelt wäre aber nur die private Nutzung gleichgestellt, wenn der Gegenstand zum vollen oder teilweisen VorSteuer-Abzug berechtigt hat. Und das ist ja nicht der Fall. Also ist der Eigenverbrauch des Pkw nicht der USt zu unterwerfen? (Der Unternehmer führt ein Fahrtenbuch und erfasst sowohl Kosten mit VorSteuer-Abzug als auch Kosten ohne. Er ist VorSteuer-Abzugs-berechtigt.)
Wäre sehr dankbar über Erfahrungen, Links und Gesetzes-verweise!!!

LG

§ 3 Abs. 9a UStG ist genau richtig
Hi !

War ein Vorsteuerabzug bei der Anschaffung des Fahrzeugs nicht möglich, so ist der „Eigenverbrauch“ umsatzsteuerlich unbeachtlich.

Genau so will es das Gesetz.

Braucht man auch keine große Rechtsprechung oder Verwaltungsmeinung zu. Dennoch könnte die Lektüre von A 24b UStR etwas mehr Sicherheit in diesem Themenkomplex geben.

BARUL76

A 24b UStR
(2) 1Eine unentgeltliche Wertabgabe wird nach § 3 Absatz 1b UStG nur dann einer entgeltlichen Lieferung gleichgestellt, wenn der entnommene oder zugewendete Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. 2Falls an einem Gegenstand (z. B. Pkw), der ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug erworben wurde, nach seiner Anschaffung Arbeiten ausgeführt worden sind, die zum Einbau von Bestandteilen geführt haben und für die der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt war, unterliegen bei einer Entnahme des Gegenstands nur diese Bestandteile der Umsatzbesteuerung. 3Bestandteile eines Gegenstands sind diejenigen gelieferten Wirtschaftsgüter, die auf Grund ihres Einbaus ihre körperliche und wirtschaftliche Eigenart endgültig verloren haben und die ferner zu einer dauerhaften, im Zeitpunkt der Entnahme nicht vollständig verbrauchten Werterhöhung des Gegenstands geführt haben (z. B. eine nachträglich in ein Kraftfahrzeug eingebaute Klimaanlage). 4Dienstleistungen (sonstige Leistungen) einschließlich derjenigen, für die zusätzlich kleinere Lieferungen von Gegenständen erforderlich sind (z. B. Karosserie- und Lackarbeiten an einem Pkw), führen nicht zu Bestandteilen des Gegenstands, (vgl. BFH-Urteile vom 18.10.2001 - BStBl 2002 II S. 551 - und vom 20.12.2001 - BStBl 2002 II S. 557).

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Bei der Berechnung des Eigenverbrauchs nach Fahrtenbuch sind die Kosten zu unterteilen nach Kosten mit VoSt-Abzug und Kosten ohne VoSt-Abzug. Die anteiligen Anschaffungkosten (evtl. Afa) zählen in diesem Fall zu den Kosten ohne Vorsteuerabzugsmöglichkeit. Beim Privatanteil ist nur auf die Kosten mit Vorsteuerabzug (Benzin, Reparaturen, etc.) die Umsatzsteuer aufzuschlagen.

UStR 24c (3)

Jörg