Vorsteuerabzug bei Anschaffung eines KFZ

Hallo zusammen,

bin in der Suche leider nicht fündig geworden, daher nun dieser Eintrag. (Der Beitrag unterhalb diesem ähnelt dem etwas, aber die konkrete Frage dahinter unterscheidet sich dann doch :smile:

Ein Selbstständiger betreibt ein umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe. Er erledigt monatlich meine USt-Voranmeldung per Elster und bekommt vom Finanzamt auch immer ordnungsgemäß Geld zurück, da nur Einkünfte aus innergemeinschaftlicher Leistung erzielt werden - es gibt also nichts zum Verrechnen.

Er überlegt die Anschaffung eines Jahreswagens mit ausgewiesener MwSt. Es ist bekannt, dass monatlich 1% des Neuwagenwerts als geldwerten Vorteil gebucht werden muss. Klar ist aber nicht, was mit der MwSt passiert.

Frage 1:

Wird die MwSt eines abschreibungspflichtigen Kfz genauso behandelt, wie geringere Beträge? Es findet ja keine Verrechnung mit bereits gezahlter Umsatzsteuer statt. Bedeutet das, dass wenn ein Auto für 10.000 Euro brutto gekauft wird, das FA dann 1.900 Euro erstattet?

Frage 2:

Was passiert mit der vom FA erstatteten MwSt, wenn das Gewerbe wieder aufgelöst wird, bevor das Kfz abgeschrieben ist? Muss sie zurückgezahlt werden?

Vielen herzlichen Dank für die Beantwortung dieser Fragen im Voraus.

Grüße
Maddiien

Hallo,

die Antwort zu Frage 1 habe ich bereits selbst durch geschickteres Wählen der Suchbegriffe (irgendwie wird die Suche mit der Zeit gnädiger… kann das sein?) herausgefunden.

Es gab da mal eine Gesetzesänderung zu 50% Abzugsberechtigung, die aber wieder verworfen worden ist. So lautet die Antwort dann wohl: 100%, wobei für die 1% Privatnutzung wieder Umsatzsteuer abzuführen sind.

Stünde also noch Frage 2 im Raum…

Danke und Gruß
M.

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Wird die MwSt eines abschreibungspflichtigen Kfz genauso
behandelt, wie geringere Beträge? Es findet ja keine
Verrechnung mit bereits gezahlter Umsatzsteuer statt. Bedeutet
das, dass wenn ein Auto für 10.000 Euro brutto gekauft wird,
das FA dann 1.900 Euro erstattet?

Ja das stimmt, auch wenns bei 10.000 Euro brutto nur 1596,64 € sind.

Frage 2:

Was passiert mit der vom FA erstatteten MwSt, wenn das Gewerbe
wieder aufgelöst wird, bevor das Kfz abgeschrieben ist? Muss
sie zurückgezahlt werden?

Der PKW muss entnommen werden, was ein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang ist. Das ist aber auch so nach Ablauf drer Abschreibung! Ist der PKW einmal drin muss er auch wieder irgendwie raus!

Jörg

Hi Jörg,

danke für Deine Info.

Mit welchem Wert wird denn dann die Entnahme getätigt? Ja wohl hoffentlich z.B. nach Abschreibung mit 1 Euro?

Danke und Grüße
Maddiien

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