Hallo zusammen,
angenommen man wurde von seiner Firma auf eine Arbeitsreise geschickt.
Die Hotelkosten wurden direkt von der Firma übernommen, die das Hotel auch gebucht hat.
Es wurde dann bei der Reisekostenabrechnung mit der Firma ein wesentlich geringerer Tagesbetrag ausgezahlt als steuerlich vorgeschrieben.
Wenn man dann die zu wenig gezahlte Verpflegungsaufwendung über die Einkommenssteuererklärung zurückholen will muß man dann die 4,50 € für das Frühstück vom Pauschalbetrag abziehen, oder gilt der volle Betrag?
LG Kathi