Besondere Ausbildungskosten

Hallo,
Problem bei einer Elster Steuererklärung:

A trägt bei der Anlage Kind in Zeile 25 Besondere Ausbildungskosten einen Betrag von 2100 Euro ein (Studiengebühren, Fahrtkosten etc.). Bei der Pausibilitätsprüfung kommt kein Fehlerhinweis, jedoch bei der Steuerberechnung mehrere Meldungen

  1. Überprüfen sie bitte die Angaben in Anlage Kind bezüglich der Kindergeldhöhe und des Kindschaftsverhältnis (ist alles i.O.)

  2. Die Besonderen Ausbildungkosten übersteigen den Höchstbetrag

Wer kann dazu was sagen?
mfg

Zunächst ist festzustellen, welche Einkünfte und Bezüge ein Kind hat. Danach sind die besonderen Ausbildungskosten zu ermitteln und von den Einkünften und Bezügen abzuziehen, soweit die besonderen Ausbildungskosten nicht bereits bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge abgezogen worden sind.

http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C1595963_N968…

daraus folgt, hat das Kind keine Einkünfte, warum dann besondere Ausbildungskosten geltend machen?
S.

Hallo Stefanie,
danke für die Antwort. Das volljährige Kind hatte im Jahr 2007 Einkünfte aus einer Beschäftigung während der Semesterferien in Höhe von brutto 2.851 €. In der Anlage Kind wurden diese Einkünfte angegeben und auch die Werbungskosten (Fahrtkosten zur Arbeit) außerdem wurden im Feld besondere Ausbildungkosten ein Betrag von 2000,00 € eingetragen (Studiengebühren, Fahrten zur Uni, Bücher).
Bei der Steuerberechnung durch das Elsterprogramm kamen die bereits angeführten Fehlermeldungen. Bei 2. Versuch wurden diese besonderen Ausbildungskosten nicht berücksichtigt, was dazu führte dass der Freibetrag für auswärtig untergebrachte Kinder nicht berücksichtigt wurde.
Was wurde falsch gemacht?

mfg

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