Hallo,
ein Arbeitnehmer bekommt von seinem Arbeitgeber bei beruflichen Übernachtungen im Ausland die Übernachtungskosten nach dem eingereichten Hotelbeleg ersetzt.
Kann der Arbeitnehmer bei seinem Lohnsteuerjahresausgleich den Differenzbetrag zu der Übernachtungspauschale für dieses Land als Werbungskosten geltend machen? Bezieht sich auf 2007!
Bsp. Hotelrechnung über 50 € - wurde vom Arbeitgeber gezahlt - Übernachtungspauschale 80 €
Danke für die Antwort
Hi !
Im Ergebnis wird die Differenz als Werbungskosten anerkannt.
Der korrekte Weg ist, dass in den Formularen oder den Anlagen aber zuerst die Pauschale angegeben wird und im Anschluss davon die AG-Erstattung abzuziehen ist.
Dies läßt dann auch eine leichtere Überprüfung auf dem Lohnkonto, welches der AG zu führen verpflichtet ist, zu.
BARUL76
.
Nachfrage
Hallo Barul,
nur damit ich das richtig verstehe:
Der korrekte Weg ist, dass in den Formularen oder den Anlagen
aber zuerst die Pauschale angegeben wird und im Anschluss
davon die AG-Erstattung abzuziehen ist.
Die realen (ersetzten) Kosten waren geringer als die Pauschale und die Differenz zwischen Realkosten und Pauschale kann abgesetzt werden?
Ralph
Hi !
Genau. Steuerlich abzugsfähig sind die Pauschalen. Wurde bisher weniger als die Pauschalen angesetzt (sprich: steuerfrei erstattet), kann der Rest auch noch steuermindernd angesetzt werden.
BARUL76
.
Hallo Ralph,
Die realen (ersetzten) Kosten waren geringer als die Pauschale
und die Differenz zwischen Realkosten und Pauschale kann
abgesetzt werden?
Kann ich bestätigen, läuft so. Funktioniert aber eigentlich nur wirklich in osteuropäischen Ländern, da hier die Pauschalen aus welchen Gründen auch immer sehr hoch sind im Vergleich zu den realen Kosten.
Allerdings muss man aufpassen, dass man hier nicht übertreibt. Ein Kollege von mir hat mal zwei Jahre hintereinander so viele Dienstreisen in dieser Form abgesetzt, dass das Finanzamt die gesamte(!) Spesensituation hinterfragt hat. Folge: Die pauschal gezahlten Spesensätze für Verpflegungsmehraufwendungen wurden als zusätzliches Gehalt nachbesteuert:wink:
Ich habe zum Glück rechtzeitig den Finanzamtsbezirk gewechselt, mein neues Finanzamt hat den gleichen Fall ohne dieses Murren akzeptiert.
Grüße
Jürgen