Hallo,
so ganz ist mir noch nicht klar wie der Sonderausgabenabzug von Vorsorgeauswendungen funktioniert.
Wenn ich das richtig sehe, dann kann man u.a. Beiträge einer Berufsunfähigkeitsversicherung dort abziehen, aber offensichtlich nicht zu 100%.
Frage:
Können Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgesetzt werden? Wenn ja, bis zu welcher Höhe? Wovon hängt das ab?
Grüße,
Sebastian
Hallo Sebastian,
grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Vorsorgeaufwendung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG und die wird bis zu einer bestimmten Beschränkung (max. 1.500 € bei Arbeitnehmern und Beamten) bei der Besterung berücksichtigt. Das kann man da wortwörtlich nachlesen (Beschränkung steht im Abs. 4)
Wenn es sich aber um eine Versicherung handelt, die später einmal das jetzige Einkommen ersetzt, könnte man auch an Werbungskosten i.S.d. § 9 EStG (Einkommensteuergesetz) denken. Werbungskosten nach dieser Vorschrift sind alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind.
I.Ü. kann man alles in einer Steuererklärung angeben, von dem man (zumindest mit einem gewissen Maß an Verständigkeit) annimmt, dass es in das entsprechende Formblatt gehört. Zu beachten ist dabei dass Aufwendungen, die Werbungskosten sind, nicht Sonderausgaben darstellen. Liegen aber keine Werbungskosten vor, können möglicherweise Sonderausgaben vorliegen.
Außerdem arbeiten in einem Finanzamt auch Menschen, denen man doch schreiben kann, dass man die BUZ als Werbungskosten sieht, zumindest aber das es Sonderausgaben sind.
So würde das nach meiner Ansicht theoretisch (mit der Einordnung) und praktisch (im Umgang mit dem Finanzamt) eine Überlegung wert sein.
VG, coolcat
Warum sollen Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung Werbungskosten sein? Ist eine (eventuelle!) Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung denn voll steuerpflichtig???
Diese Überlegung stellt sich mir.
Grüße