Re: Mehrwertsteuer ausweisen bei Weiterverkauf
Hi!
Ich war selbst viele Jahre als Unternehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Ich habe daher tunlichst bei Verkäufen auch keine MwSt ausgewiesen. Hätte ich das getan, so wäre ich verpflichtet gewesen, die ausgewiesene Steuer auch an das Finanzamt abzuführen. Da meine Umsätze (Versicherungsprovisonen) aber größtenteils steuerfrei waren und der Anteil der eigentlich steuerpflichtigen (z.B. gelegentliche Beratungshonorare) unter den Grenzen des §19 UStG lag, konnte ich auch diese Umsätze steuerfrei vereinahmen - durfte dann aber auch keine MwSt ausweisen.
Ich vermute das gleiche gilt für Vereine. Mit dem Ausweis der MwSt beim Ankauf hat das aber nichts zu tun. Das ist ja das Wesen der Mehrwert(!)steuer, gegenüber der reinen Umsatz(!)steuer, daß nur die jeweilige Wertschöpfung versteuert wird. Praktisch geschieht das dadurch, daß z.B. ein Händler auf den Verkaufpreis seiner Ware die Umsatzsteuer draufschlagen muss, die beim Einkauf gezahlte Steuer, die bei ihm dann Vorsteuer heißt, aber in Abzug bringen darf. So wird effektiv nur der Rohgewinn des Händlers versteuert.
Gruß Conrad
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