Rückstellung für noch nicht verdiente Provisionen

Folgendes Beispiel:
Herr A ist selbständig tätig und erhälte Provisionen/Courtagen für vermittelte Aufträge. Allerdings haftet er auch 5 Jahre, d.h. geht der Auftrag nach 2 Jahren in Storno, dann müssen 3/5 der gezahlten Provisionen zurückgezahlt werden = Stornohaftung.Er erhält also eine Sofortprovision in voller Höhe, aber diese ist erst nach 5 Jahren komplett verdient.
Kann er dafür im Rahmen seiner Steuererklärung Rückstellungen bilden, da er ja auch mit Ausfällen für die Zukunft rechnen muss und auf jeden Fall zur eigenen Sicherheit Rücklagen bilden muss? In welchem Umfang kann er das machen?

Danke für viele Tipps hierzu.

mfg
Bernd

Nachfrage: Wie wird der Gewinn ermittelt?
Hi !

Wird der Gewinn mittels Bilanz (Betriebsvermögensvergleich) oder durch Einnahmen-Überschuß-Rechnung (EÜR) ermittelt?

BARUL76

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derzeit noch per EÜR
[MOD] Komplettzitat gelöscht

Der Gewinn wird aktuell nach Einnahme-Überschuß-Rechnung ermittelt.

mfg
Bernd

Bei EÜR gibts keine Rückstellungen
[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo,

bei EÜR gibt es nur tatsächliche Einnahmen und Ausgaben, wenn man Rückstellungen berücksichtigen will, muss man zur Bilanzierung übergehen!

Gruß E.

Hier käme auch bei Buchführungs keine Rückstellung in Betracht.

Eine Rückstellung für mögliche Honorar-Rückzahlungsverpflichtungen kann nur gebildet werden, wenn am Bilanzstichtag mehr Gründe für als gegen das Bestehen einer solchen Verpflichtung sprechen. Ein gegen eine dritte Person in einer vergleichbaren Sache ergangenes erstinstanzliches Urteil genügt für sich allein noch nicht, um für das Bestehen einer entsprechenden Verbindlichkeit überwiegende Gründe annehmen zu können (>BFH vom 19.10.2005 - BStBl 2006 II S. 371).

In der Regel wird ein geschlossener Vertrag nicht storniert. In diesem Fall sind keine Rückstellungen möglich, aufgrund der Gewinnermittlungsart aber schon von daher nicht.