Hallo ein besserer Titel ist mir leider nicht eingefallen:smile:)
Mich würde interessiern, ob es die steuerliche Möglichkeit gibt das Einkommen von zusammenlebenden (heterosexuellen) Partnern beim Finanzamt zusammen veranlagen zu lassen, also einen eheähnlichen Status zu bekommen und damit Steuern zu sparen.
Weiß da jemand Bescheid?
Danke und Gruß
Du sparst leider nichts!
Hallo Phil,
heiraten um Steuern zu sparen ist ein hartnäckiges Gerücht und bringt leider nichts. Wenn Ihr beide verdient dann kommt Ihr in eine höhere Steuerprogression und Ihr zahlt genauso viel an Steuern wie bisher.
Kleines Beispiel:
Beide versteuern jeweils DM 40.000,00 und werden getrennt veranlagt ergibt Steuerbelastung pro Person von DM 6.592,00 ges. also DM 13.184,00
Als Eheleute wird man zusammen veranlagt, versteuert also DM 80.000,00 und bezahlt daher DM 13.184,00 an Steuern (alle Zahlen beziehen sich auf die neue Einkommensteuer von 2001).
Die Steuerersparnis erzielt man also erst wenn ein Ehepartner nicht mehr arbeiten würde, d. h. DM 40.000,00 zu versteuern sind dann ergibt sich eine Steuerbelastung von DM 2.630,00.
Gruß
FRIEDRICH ESCHLE (derdurchheiratauchnichtsgesparthat)
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Hallo Phil,
zunächst Mal, Ehegattensplitting ohne Ehe ist (leider) nicht. Könnt ich auch gut gebrauchen.
Im übrigen, die Rechnung meines Vorredners führt in die Irre.
Es ist richtig, wenn beide Partner exakt gleich viel verdienen ergibt sich auch durch den Splittingtarif kein Steuervorteil.
Verdient einer der Partner deutlich mehr als der andere ergibt sich sehr wohl ein Steuervorteil durch die Ehe. Der maximale Vorteil ergibt sich, wenn das Einkommen eines Partners auf 0 sinkt.
Gruß
Werner
wenn das Einkommen eines Partners auf 0 sinkt, kannst du u.U. auch als Einzelveranlagter sparen: Der nichtverdienende Partner soll sich auf dem Sozialamt oder Wohngeldstelle bescheinigen lassen, dass er, aufgrund des Zusammenlebens mit einem verdienenden Partner keine Leistungen erhält, die im anderen Falle …DM betragen würden. Diese Einbuße kannst du als Unterstützung von Angehörigen gleichgestellten Personen absetzen.