Kirchensteuer bei gemeinsamer Veranlagung

Hallo Wissende,

kann mir Jemand hier erklären, wie es geregelt ist, wenn bei der gemeinsamen Veranlagung von Eheleuten der eine von Beiden rk ist, also 8 % Kirchensteuer erhoben werden, der andere aber o.B. ist, also keine Kirchensteuer erhoben wird?

Fragt
BT

in welchem Bundesland leben die Eheleute?
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Da müsste man auch wissen, in welchem Bundesland die Eheleute leben, da die Kirchensteuer Ländersache ist und es daher Abweichungen geben kann.

Grüße

Hallo Steevvee,

nehmen wir mal an, die Eheleute sind in Bayern, und derjenige der rk ist verdient weit mehr als derjenige ohne Bekenntnis, und der rk bekommt die Kirchensteuer als Gehaltsempfänger schon monatlich abgezogen, während der o.B. freiberuflich tätig ist.

Meines Wissens zieht die Kirche nur vom Gehaltsempfänger KiSt ein, während der Freiberufler selbst dann keine KiSt zahlen müsste, wenn er in die Kirche einträte.

Stimmt das?

Gruß
BT

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Die Kirchensteuer fällt nur bei demjenigen an der auch in einer Kirche ist, dazu wird als Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer der Anteil an den Einkünften desjenigen ermittelt, der in der Kirche ist.

Die Art der Einkünfte ist im übrigen egal. Wenn jemand in der Kirche ist und freiberuflich tätig ist, zahlt er natürlich auch Kirchensteuer (sofern Einkommensteuer anfällt).

Grüße

Hallo Steevvee,

Die Kirchensteuer fällt nur bei demjenigen an der auch in
einer Kirche ist, dazu wird als Bemessungsgrundlage für die
Kirchensteuer der Anteil an den Einkünften desjenigen
ermittelt, der in der Kirche ist.

danke, das heisst also grob gesagt, dass die Kirchensteuerlast für den Hauptverdiener sinkt, wenn der Geringverdiener aus der Kirche austritt.

Richtig?

Frohe OStern
BEuteltier

Nein. nochmal anders erklärt
[MOD] Komplettzitat gelöscht

Vielleicht hab ich mich etwas missverständlich ausgedrückt, also nochmal:

Wenn getrennte Veranlagung durchgeführt wird, ist es ja kein Problem, für jeden Steuerpflichtigen die auf ihn entfallende Einkommensteuer (=Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer) zu ermitteln.

Bei Zusammenveranlagung haben wir aber ein zu versteuerndes Einkommen und eine Einkommensteuer. Die Einkommensteuer muss ja irgendwie aufgeteilt werden, wenn einer der Ehegatten nicht kirchensteuerpflichtig ist, und diese Aufteilung erfolgt nach den Einkünften, die die Steuerpflichtigen jeweils erzielt haben.

Wenn vorher beide Ehegatten in einer Kirche waren, vermindert sich natürlich die Kirchensteuer, wenn einer der beiden austritt, weil dann die Kirchensteuer nur von der anteiligen Einkommensteuer des anderen erhoben wird. Aber die Kirchensteuer für den Hauptverdiener sinkt nicht dadurch, dass der Nebenverdiener ausgetreten ist, sondern für den Nebenverdiener fällt eben keine Kirchensteuer mehr an.

Wenn es also um´s Geldsparen geht, sollte der Hauptverdiener austreten, oder wenn man sich das auch nicht mehr leisten kann, eben beide.

Grüße

Hallo Steevvee,

ja danke, so hab ich das auch verstanden.

Frohe OStern
BEuteltier

Da sollte man sich auch mit dem besonderen Kirchgeld beschäftigen. Dieses soll nämlich solchen Gestaltungen entgegen wirken, dass nur der Nichtverdienende Ehegatte Mitglied der Kirche bleibt. Und ist sogar höchstrichterlich abgesegnet.

Für weiteres: google.