Ab 1.1.09 kommt bekanntlich die Abgeltungssteuer, auch auf Kursgewinne bei Aktien oder Aktienfonds. Kann man Verluste aus Aktienverkäufen, die im Laufe des Jahres 2007 entstanden sind, in der Einkommensteuererklärung für 2007 als Verluste geltend machen, so dass sie für 2008 und evtl. dann auch für 2009 und Folgejahre als Verlustzahlen festgestellt und in die nächsten Jahre „mitgenommen“ werden können ? Spätestens ab 1.1.2009 können diese Verluste (zB aus 2007) dann bei einem abgeltungssteuerpflichtigen Verkauf gegengerechnet werden.
Ist diese Einschätzung richtig ?
Hallo,
Ist diese Einschätzung richtig ?
ja, denn § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG n. F.
hat den Wortlaut
„2Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. 3Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt. 4§ 10d Abs. 4 ist sinngemäß anzuwenden.“
Schöne Grüße
C.