Arbeitszimmer

Hallo Experten,

nehmen wir an Person A hat im Oktober 2007 eine Wohnung gekauft und nutzt 1 Zimmer darin als Arbeitszimmer (Angestellter, der im home office arbeitet).

Ist es nicht so, dass dieses Zimmer steuerlich geltend gemacht werden kann? Oder gilt das für Wohneigentum nicht, sondern nur für eine Mietwohnung?

Ich habe das mit meinem Steuerprogramm durchgespielt. Nach Eingabe in die vorgesehen Maske ändert sich die Steuererstattung nicht. Unter „Förderung Wohneigentum“ gibt man den Kaufpreis der Wohnung ein und zudem die Quadratmeter (Gesamtwohnung und Arbeitszimmer). Nach der Eingabe ändert sich allerdings der zu erstattende Betrag nicht.

Bisher dachte ich, ein Arbeitszimmer kann steuerlich geltend gemacht werden. Oder ist das nicht mehr der Fall?

Danke

Bernd.

Arbeitszimmer: Sonderausgaben vs. Werbungskosten
Hi !

Unter „Förderung Wohneigentum“ gibt

Dies ist in der Einkommensteuer-Erklärung für ein 2007 angeschafftes Objekt auch absolut der falsche Platz.

Das Arbeitszimmer kann Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (sprich in der Anlage N) sein. Wenn also solche Berechnungen mit einem Steuerprogramm gemacht werden, um zu erfahren, ob ein AZ noch abziehbar ist bzw. wie es sich auswirkt, sollten die Eintragungen auch an der richtigen Stelle erfolgen.

Die etwas besseren Programme stellen dann beim Ansatz auch die richtigen Fragen, um die sachlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als „häusliches Arbeitszimmer“ zu prüfen. Der Gesetzgeber hatte für 2007 die Regeln, wann ein häusliches AZ noch abzugsfähig sein darf, mal wieder verschärft.

BARUL76

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Hallo Barul76,

du hast natürlich Recht: das Arbeitszimmer muss natürlich in die Anlage N, also auch im Steuerpogramm, wie du richtig sagst, and die korrekte Stelle eingetragen werden. Das habe ich jetzt noch einmal durchgespielt.

Das Steuerprogramm erkennt dann auch das häusliche Arbeitszimmer an, da in meinem Beispiel die Person A ein Home-Office hat und die das Arbeitszimmer den beruflichen Mittelpunkt bildet.

Das Program benötig dazu noch Daten wie den Kaufpreis der Wohnung und die Quadratemeter Gesamt und Büro (und ein paar weiter Daten). Dann errechnet es eine lineare Abschreibung auf Basis des Kaufpreises.

Was mich eigentlich an dieser ganzen Sache interessiert ist, warum sich der Erstattungsbetrag für die Einkommenssteuererklärung nicht ändert wenn ein AZ vorhanden ist. Der Betrag ist gleich - egal ob mit oder ohne AZ. Kann das daran liegen, dass die Wohnung 2007 gekauft wurde und das AZ erst 2008 geltend gemacht werden kann? Im Beispiel von oben wurde die Wohnung im September gekauft und das AZ deshalb ab September genutzt.

Danke für die Hilfe.

Bernd

2 Möglichkeiten für die Nichtberechnung
Hi !

warum sich der Erstattungsbetrag für die
Einkommenssteuererklärung nicht ändert wenn ein AZ vorhanden
ist.

Eigentlich in jedem Steuerprogramm gibt es die Möglichkeit sich anzeigen zu lassen, wie die Höhe der Werbungskosten sich ermittelt oder wie die Steuer berechnet wird.

Das oben geschilderte läßt für mich nur zwei Optionen offen.

Die Werbungskosten, INKLUSIVE denen des Arbeitszimmers liegen unter dem Werbungskostenpauschbetrag(WK-PB € 920,00). Es wird daher trotz Eingabe des Arbeitszimmers von dem Programm immer mit dem PB gerechnet. Um dies zu prüfen, müßten einfach mal weitere Werbungskosten eingetragen werden.

Bereits ohne den Ansatz des Arbeitszimmers wird sämtliche vorausbezahlte Steuer (Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer, …) voll erstattet. Mehr als ALLES kann man nicht wiederbekommen. Abhilfe: Mal überprüfen, was in der Steuerberechnung unter „festzusetzende Einkommensteuer“ steht. Wenn diese „€ 0,00“ ist, kann man noch so viele Werbungskosten eintragen, der Erstattungsbetrag wird sich nicht erhöhen.

BARUL76

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