Hallo,
ein Hamburger Importeur mit Sitz im Freihafen ordert aus Portugal Ware. Diese gelangt per Schiff von Portugal nach Hamburg in den Freihafen zur Lagerung.
Ist diese Lieferung steuerfrei in Deutschland und muss ggf. dann der Lieferant in Portugal seine Ware versteuern?
Bitte auch die § mit angeben, damit ich´s fürs nächste Mal nachlesen kann:smile:
Danke!
Servus,
der Freihafen ist Drittlandsgebiet, auch aus der Sicht von Portugal. D.h. der Portugiese liefert steuerbefreit mit allen Formalia zur Ausfuhrlieferung, und der Hanseat behandelt die Ware so wie die, die er aus Pernambuco, Douala oder Mumbai bekommt: Solange er sie nicht in den freien Verkehr überführt, bleibt das umsatzsteuer- und zollrechtlich neutral, und wenn ers tut, kommt es für die USt nicht darauf an, dass die Ware von Gemeinschaftsgebiet in den Freihafen gelangt ist.
Nachlesen kann man die Behandlung der Freihäfen in § 1 Abs 2 Satz 1 UStG, wo sie gleich neben dem aus Klausuren und Examina hinreichend bekannten Büsingen rangieren. Dass sie Drittlandsgebiet sind, ist dann per Umkehrschluss daraus zu entnehmen, dass sie weder Inland noch übriges Gemeinschaftsgebiet (§ 1 Abs. 2a UStG) sind.
Schöne Grüße
MM