angenommen ein junger, dynamischer und erfolgreicher Nachwuchsingenieur wird zur Mitte des Jahres mit einer Festanstellung für sein erfolgreich absolviertes Studium belohnt, hat aber von Sachen Steuer keine Ahnung! Des Weiteren lebt jener mit seiner Freundin und mittlerweile zwei Kindern in einer häuslichen Gemeinschaft und in Folge der weiteren Zukunftsplanung steht eine mögliche Hochzeit zur Diskussion. Wer kann dieser jungen Familie bei der Frage helfen, was es denn steuerlich ausmacht, in dieser Konstellation in den Hafen der Ehe einzufahren oder nicht. Sie haben gehört, dass z.B. die Kinderfreibeträge nicht mehr auf unverheiratete Partner übertragen werden können, ist das richtig? Das einzige was bekannt ist, dass bei verheirateten Eheleuten die Steuerklassen anders sind, das wars dann schon mit dem steuerlichen Wissen. Die Freundin geht nicht arbeiten, sondern kümmert sich um die Kinder. Gerne werden auch Literaturhionweise angenommen, da in den hiesigen Archiven entweder nichts brauchbares zu finden ist oder nach Angabe der Daten mit eine kostenpflichtigen Weiterführung verbunden ist.
Bei Unklarheiten können weitere Annahmen vereinbart werden.
angenommen ein junger, dynamischer und erfolgreicher
Nachwuchsingenieur wird zur Mitte des Jahres mit einer
Festanstellung für sein erfolgreich absolviertes Studium
belohnt, hat aber von Sachen Steuer keine Ahnung! Des Weiteren
lebt jener mit seiner Freundin und mittlerweile zwei Kindern
in einer häuslichen Gemeinschaft und in Folge der weiteren
Zukunftsplanung steht eine mögliche Hochzeit zur Diskussion.
Mein Tipp: Rechtzeitig genug für die Scheidung ansparen, die Chancen stehen 50:50 . Scheidungskosten können dann steuerlich geltend gemacht werden.
zu steuerlichen Fragen können andere sicher mehr beitragen, ich möchte aber den Blick des dynamischen Ingenieurs auch noch mal Richtung Erbrecht lenken. Die liebe Freundin steht nämlich ohne Trauschein im Falle des Falles, dass dem dynamischen Ingenieur mal ein Brückenpfeiler im Weg steht, ohne jeglichen Anspruch auf irgendwas da, was sich so angesichts Festanstellung an Vermögen ansammeln wird. Zwar kann man selbstverständlich auch ein Testament machen, welches die Freundin begünstigt, doch sind deren Freibeträge und Steuerklasse denkbar schlecht, solange es keinen Trauschein gibt. D.h. selbst mit Testament würde es noch deutliche Nachteile ohne Trauschein geben.
BTW: Ich würde noch heute Überlegungen zu einem Testament anstellen, wenn nicht gerade morgen geheiratet werden soll. Es erwischt jeden Vierten deutlich vor Erreichen der statistischen Lebenserwartung und unerwartet. Ich habe hier schon zu viele „verwitwete Freundinnen“ in der Kanzlei gehabt, die dann ohne jegliche Absicherung da standen.
Auch sollte man nicht vergessen, dass die Ehe ein sehr gut eingeführtes „Rundum sorglos Paket“ in allen rechtlichen Fragen ist. Dazu gehört auch, dass es saubere Regelungen für den Fall des Scheiterns gibt, die dann kalkulierbares Geld kosten. Ohne Trauschein lässt sich gar nichts kalkulieren, und hat sich schon mancher umgeschaut, was das an Kosten verursacht hat, bzw. was einem an Ansprüchen dann durch die Lappen geht, denen gegenüber ein sauberes Scheidungsverfahren als preiswert zu bezeichnen ist.
Erwartetes Einkommen sei 42.000 € bei 35/h und 48.000 bei
40/h, wobei die Einteilung noch nicht geklärt ist.
Ich nehme mal 45.000€/Jahr
Vorausgesetzt, die Frau geht nicht arbeiten und Kirchensteuer fällt nicht an, unterhalten wir uns bei zwei Kindern über eine jährliche Steuerdifferenz von 4.230 € (oder monatlich halt 352 €)
das ist sehr interessant.
Bisher hat der Jungingenieur nicht in diese Richtung gedacht und bedankt sich zeitgleich für diese Richtungsweisung.
Auch fragt jener nach weiteren Informationen bzw. etwas genauerer Ausführung der letzen beiden Absätze, denn dieser ist nun etwas nachdenklich. Zwar besteht für das erste Kind im Falle des vorzeitigen Einberufungsbescheid des Herrn eine LV, doch nicht für die Lebensgefährtin.
Bestimmt sind auch Lösungen der sauberen Absicherung im Falle des Scheiterns für Mikesch interessant.