Hallo,
kann man ein Auto von der Steuer absetzen, wenn der Betroffene nichtselbstständiger Arbeitnehmer ist, aber der Wagen zu über
60% beruflich genutzt und notwendig ist um weiterhin den Beruf auszuüben zu können ?
Hallo,
kann man ein Auto von der Steuer absetzen, wenn der Betroffene nichtselbstständiger Arbeitnehmer ist, aber der Wagen zu über
60% beruflich genutzt und notwendig ist um weiterhin den Beruf auszuüben zu können ?
Hallo,
nein, es gibt nur die Entfernungspauschale und ggf. Abrechnung von Dienstreisen zu 0,30 je km.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
nein, es gibt nur die Entfernungspauschale und ggf. Abrechnung
von Dienstreisen zu 0,30 je km.
Bei den Dienstreisen kann man doch die tatsächlichen Kosten geltend machen oder irre ich?
Die pauschalen Kilometersätze für Dienstreisen sind ja nur eine Vereinfachungsregel.
MfG
Oerdiz
Hi !
Der Grundsatz lautet, dass für die Reisekosten die Aufwendungen mittels der Entfernungspauschale geltend gemacht werden können. Der Ansatz der tatsächlichen Kosten (für Dienstreisen) ist also immer gegeben. Neben dem EStG findet man dies ausführlicher im Hinweis 38 zu den Lohnsteuer-Richtlinien.
Dort findet sich dann auch die Ausnahme von diesem Grundsatz:
„Die Kilometersätze sind nicht anzusetzen, soweit sie im Einzelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würden (→ BFH vom 25.10.1985 - BStBl 1986 II S. 200). Dies kann z. B. in Betracht kommen, wenn bei einer Jahresfahrleistung von mehr als 40 000 km die Kilometersätze die tatsächlichen Kilometerkosten offensichtlich übersteigen (→ BFH vom 26.7.1991 - BStBl 1992 II S. 105)“
BARUL76
.