Hi!
Wir hatten gestern im kleinen Kreis mit Personalwesen und Betriebsrat eine nette Diskussion, die zu einer offenen Frage führte.
Man konnte sich zuletzt in 2007 (und kann es ja auch jetzt wieder) den Freibetrag für die Entfernungspauschale wieder in „voller Höhe“ eintragen lassen, auch auf die Gefahr der Rückzahlungspflicht, falls doch noch anders entschieden wird.
Wie aber sieht es aus, wenn man die Steuererklärung macht? Ist es möglich, mit einem Widerspruch das Finanzamt dazu zu bringen, den höheren Betrag (durch die ersten 20 km) auszahlen zu müssen?
Wir haben zwar den Widerspruch des DGB gefunden, halten den allerdings für überflüssig, da ja die Erklärung eh vorläufig ergeht, und man sich in diesem vorgefertigten Schreiben am Ende mit dem Ruhen bis zur endgültigen Klärung einverstanden erklärt.
Wie gesagt: Kann man einen Widerspruch/Einspruch formulieren, der einem die Knete ebenso (unter Vorbehalt der Rückzahlungspflicht) aufs Konto bringt, wie es bei den Freibeträgen ja auch der Fall ist?
Unser BR meinte nein - allerdings wäre das ja eine „Nicht-Gleichbehandlung“…
LG
Guido
