Abfindung und Kirchensteuer

Hallo zusammen,

mein Artikel betrifft sowohl eine Steuer- als auch eine Rechtsfrage und deshalb weiß ich nicht, ob es hier richtig aufgehängt ist.

Es geht darum, dass ein Arbeitnehmer aus Baden Württemberg eine Abfindung seines Arbeitgebers in 2007 erhalten hat. Dieser Arbeitnehmer ist schon vor Jahren aus der kath. Kirche ausgetreten und bezahlte deshalb keine Kirchensteuer mehr.
Die Ehefrau ist seit ein paar Jahren selbstständig, liegt jedoch mit ihrem Gewinn unter der 300,- €-Grenze und muss darum ebenfalls keine Kirchensteuer (ev.) entrichten.

Bei der aktuellen Einkommensteuererklärung wird nun aber festgestellt, dass aufgrund der Abfindung und der Zusammenveranlagung der Ehemann einen 4stelligen Betrag an die Kirchengemeinschaft seiner Ehefrau zahlen muss.

Dies sieht der Ehemann aber als Ungleichstellung (Ungerechtigkeit) seiner Person gegenüber eines normal verdienenden Arbeitnehmer an, da er Kirchensteuer an eine Institution zahlen MUSS, die zum einen nicht für ihn zuständig ist, und zum anderen, weil er mit der Kirche überhaupt nichts mehr zu tun haben möchte.

Seine Abfindung wird um diesen genannten Betrag nochmals gekürzt nachdem er schon eine erheblichen Abzug an Steuern gehabt hat.

Er würde aufgrund dessen einen Rechtsweg beschreiten, falls nötig auch bis in die höchste Instanz.

Wer ist in so einem Fall erster Ansprechpartner? Würde ein solcher Rechtsweg von einer Rechtschutzversicherung übernommen werden? Wie sehe überhaupt die Chance auf Erfolg aus?

Gruß
GB

Linktipps

Die Ehefrau ist seit ein paar Jahren selbstständig, liegt
jedoch mit ihrem Gewinn unter der 300,- €-Grenze und muss
darum ebenfalls keine Kirchensteuer (ev.) entrichten.

Es gibt jedoch die „Bankabnutzungsgebühr“ für einen andersreligiösen Ehepartner. Und deswegen wirst du sehr wohl hier beansprucht. Wobei man sich zunächst einmal fragen darf, ob das „Kirchgeld“ eine Steuer im Sinne des Steuerrechts (im Unterschied zu Gebühren, die für eine konkrete Gegenleistung erhoben werden) ist. Aus meiner Sicht ist das schlichtweg ein Vereinsbeitrag, wobei ich auch die Gemeinnützigkeit infrage stelle, da der Betrag fast ausschließlich zum Betrieb des Vereins genutzt wird. http://kirchensteuer.de

Wer ist in so einem Fall erster Ansprechpartner? Würde ein
solcher Rechtsweg von einer Rechtschutzversicherung übernommen
werden?

http://giordano-bruno-stiftung.de/Verbindungen/verbi…
http://giordano-bruno-stiftung.de/Verbindungen/ander…

Da ist man schon mal am Klagen:

http://brightsblog.wordpress.com/2008/02/27/freiheit…

http://hpd-online.de/node/3700

Wie sehe überhaupt die Chance auf Erfolg aus?

Vor Gericht und auf hoher See … Und da BW auch ziemlich „schwarz“ ist … aber lass dich nicht entmutigen. Also meine kleine Spende ist dir schon mal sicher.

Gruß

Stefan

Das besondere Kirchgeld wurde bereits vom höchsten deutschen Gericht, nämlich dem BVerfG, abgesegnet und für korrekt befunden.

Es hängt bereits ein weiteres Verfahren (2 BvR 591/06) vor dem BVerfG. Dort geht es darum, dass das bes. Kirchgeld bei nur Lohnsteuerzahlern nicht berechnet wird. Es wird aber festgesetzt, sobald man eine Einkommensteuererklärung abgibt. Bei Erhalt einer Abfindung besteht diese Pflicht.

Weitere Infos findet man mit google unter Eingabe des Aktenzeichens: 2 BvR 591/06.

Man kann gegen den Steuerbescheid (Bescheid über Kirchgeld) Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.

Besondere Erfolgsaussichten sehe ich jedoch nicht.