Wenn ein 2 Fam. Haus renoviert bzw. modernisiert und eine Wohnung vermietet wird, sind die Ausgaben hierfür bei der Lohnsteuer absetzbar. Dauert eine Modernisierung jetzt länger als ein jahr, können die Rechnungen die älter als ein Jahr sind noch mit angeben werden?
Beispiel: 2006+2007 wurde modernisiert und erst 2008 wird vermietet.
Sind die Ausgaben in 2009 noch absetzbar?
Vielen Dank schon mal.
Gruß Martina
Hallo,
Zuweit die Aufwendungen für eine eigengenutzte Wohnung angefallen sind, sind sie steuerlich nicht abziehbar. Ausnahme: Handwerkerleistungen soweit keine Herstellungskosten und nur Arbeitsleistung.
Ich gehe davon aus, dass das Gebäude nicht 2005 oder 2006 erst angeschafft wurde, denn dann müsste man anschaffungsnahen Aufwand prüfen.
Übrig bleibt der Anteil, der auf die später vermietete Wohnung entfällt. Grundsätzlich sind die Aufwendungen Erhaltungsaufwand und sofort absetzbar.
Nach § 82 b Einkommensteuerdurchführungsverordnung kann der Erhaltungsaufwand auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden. Das Wahlrecht kann auch erst in späteren Jahren ausgeübt werden, die vorherigen Anteile sind dann aber verloren.
Für 2006 lässt sich aber noch eine Steuererklärung abgeben, so dass das kein praktisches Problem ist.
Schöne Grüße
C.