Nebenjob ohne Sozialabgaben für den Auftraggeber ?

Hallo an alle!
Gibt es eine legale Möglichkeit, im Nebenjob tätig zu werden, ohne daß der ‚Arbeitgeber‘ dafür Sozialabgaben entrichten muß?

Ich gebe hierfür einfach mal ein Beispiel:

Person A arbeitet in einem festen Angestelltenverhältnis.
Person B betreibt ein Gewerbe, und möchte hierzu gelegentlich stundenweise auf die beratende Tätigkeit von Person A zurückgreifen.
Hierfür möchte B an A einen entsprechenden Stundenlohn zahlen, allerdings ohne dafür A fest einzustellen oder über einen 400 € Job zu beschäftigen, da die Dienste von A nur gelegentlich und in stark schwankendem Umfang benötigt werden.
Ist es ausreichend, wenn A die Zahlungen von B entsprechend quittiert und diese Einnahmen am Jahresende bei seiner Steuererklärung unter ‚Einkünfte aus Nebenerwerb‘ (oder wie dieser Passus auch immer heißt) angibt und regulär versteuert?
Gibt es hierbei eine Obergrenze, was die Stundenzahl pro Woche oder Monat angeht bzw. gibt es eine Maximal-Summe der Nebeneinkünfte, die Person A pro Jahr dazu verdienen darf?

Person A möchte dies nach Möglichkeit realisieren, ohne sich selbständig machen zu müssen, Person B möchte wenig oder keine Nebenkosten haben.

Im Voraus herzlichen Dank für die Antworten und noch einen schönen Sonntag!!

Könnte als sonstige Einkünfte zu qualifizieren sein, dazu benötigt man die Anlage SO, wenn es keine Nachhaltigkeit der Tätigkeit gibt und nur sporadisch gegen Entgelt geholfen wird.