Guten Morgen,
bei Aufnahme einer doppelten Haushaltsführung können ja Umzugskosten mit abgesetzt werden. Wenn Fahrkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Rahmen einer Wohnungsbesichtigung entstehen, können diese dann nur pauschal veranschlagt werden (0,30 Ct./km) oder können nur die tatsächlichen Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel berechnet werden (bei Bahnfahrt) oder ist beides möglich?
Gruß,
Rebecca
Hi,
bei Aufnahme einer doppelten Haushaltsführung können ja
Umzugskosten mit abgesetzt werden.
ja, aber nicht die Umzugskostenpauschale
Wenn Fahrkosten mit
öffentlichen Verkehrsmitteln im Rahmen einer
Wohnungsbesichtigung entstehen,
anerkannt werden nur 2 Reisen für eine Person als Vorbereitungskosten für den Umzug
können diese dann nur pauschal
veranschlagt werden (0,30 Ct./km) oder können nur die
tatsächlichen Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel
berechnet werden (bei Bahnfahrt) oder ist beides möglich?
alle drei Varianten sind zulässig: 0,30 pro gefahrenen km, tatsächliche Kosten pro gefahrenen km oder nachgewiesene Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels.
Schöne Grüße
C.