Steuern Bausparvertrag

Hallo,
werden von Zinseinkünften bei einem Bausparvertrag (1,4% Guthabenzinsen), auf den vermögenswirksame Leistungen laufen, auch Steuern einbehalten? Ist die Erteilung eines Freistellungsauftrags erforderlich?
Danke,
tommyboy

Wenn man mal ein bisschen googelt (Eingabe Bausparvertrag Freistellungsauftrag)
ergibt sich folgendes:
„Für das Jahr in dem Wohnungsbauprämie beantragt wird, sowie im darauf folgenden Jahr, sind alle Verträge eines Kunden von der Zinsabschlagsteuer befreit. Die Zinsen sind jedoch einkommensteuerpflichtig.“

Fazit für mich:
Da nicht jeder BspVertrag automatisch befreit ist, erteile ich einen Freistellungsauftrag.
Die gezahlten Zinsen kommen, wenn ich den SparerFreibetrag (801€/1602€ ledig/verheiratet) überschreite, in die Anlage KAP zur Einkommensteuer.

Gruß JK