Aufhebung Eigenheimzulage nach Scheidung

Hallo Allen,
Ich hab schon im Archiv gesucht, kam aber mit den Antworten nicht ganz klar.
Ehepaar A+B hat schon ein Haus_1 für das sie 8 Jahre Eigenheimzulage erhielten.
2002 kaufte Ehepaar A+B ein anderes Haus_2 ohne Haus_1 zu verkaufen. Für Haus_2 erhielten Sie ebenfalls Eigenheimzualge auch schon für 2008.
Nach Trennung in 2006 wurden A+B in 2007 getrennt veranlagt. In 2007 erfolgte die Aufteilung des Vermögens A erhielt Haus_1, B erhielt Haus_2.
B soll jetzt die Eigenheimzulage für 2007 und 2008 zurückerstatten.
A+B haben sich geeinigt das der Objektverbrauch für A durch Haus_1 eingetreten ist.
B erwartete die Eigenheimzulage für Haus_2 weiterhin zu erhalten, was den zweiten Objektverbrauch darstellt.
Die Eigenheimzulage war natürlich fest in die Finanzierung eingerechnet.
Ich verstehe nicht, warum das durch die Einzelveranlagung von B anders sein soll.
Sollte B Einspruch gegen den Aufhebungsbescheid einlegen? Wenn ja, mit welcher Argumentation?
Vielen Dank!
Grüße

Wolfgang

Das Thema ist für mich schon fast Geschichte, daher kann ich nur mit dem Anwendungserlass dienen.

Stichwort Objektverbrauch Randziffer 28 ff.

[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BM…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/121,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Wichtig ist, dass im Jahr der Trennung auch das Vermögen aufgeteilt wird.

Hallo Oerdiz,

Wichtig ist, dass im Jahr der Trennung auch das Vermögen
aufgeteilt wird.

Kannte den Link schon. Danke.
Im Beispielfall efolgte die Trennung des Vermögens im jahr nach der Trennung.
Im Trennungsjahr hatten A+B versucht die Ehe zu retten. Für diesen, wenn auch fehlgeschlagenen Versuch wird er nun bestraft.
Will sagen trennen und sofort alle rechtlichen Schritte einleiten, anstatt zu versuchen die Ehe wieder aufleben zu lassen, wäre wohl richtig gewesen. Vor Gericht wurde gesagt, das Trennungsjahr dient dem Uberdenken und Sicherstellen des Scheidungswillens.
Ich schweife aber ab. Nochmals vielen Dank

Grüße
Wolfgang

Hi

zur Ergänzung noch
/t/eigenheimzulage-bei-trennung–3/4398404/2

Schöne Grüße
C.