Abfindung

Von: , Frage gestellt am So, 3. Dez 2000

Hi,
wer weiss der Neuen Steuerrecht nach Abfindung ab 01.
wo, kann ich info. bekommen.
Gibt,s hier für Bücher.
Danke für die Mühe.
c

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
    Re: Abfindung

    Unterscheiden muß man Abfindungen nach Ende des Arbeitsverhältnisses und solche während des Arbeitsverhältnisses (z.B. wg. betriebsbedingtem Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit).

    Nur erstere sind steuerlich mit Freibeträgen begünstigt. Freibeträge heißt, in dieser Höhe wird die Abfindung brutto für netto gezahlt, darüber hinaus setzt dann die Versteuerung erst ein.

    Folgende Grenzen: Grundsätzlich 16.000 DM steuerfrei, ab 15 Jahren Betriebszugehörigkeit und über 50 Jahre Alter 20.000 DM, ab 55 Jahren und 25 Jahren (?) 24.000 DM.

    Der Rest wird nach dem Fünftelungsprinzip versteuert, so eine Art Abschreibung auf fünf Jahre. Bei kleinen Abfindungen kann das günstiger sein als der frühere halbe Steuersatz, bei großen ist es auf jeden Fall nachteilig.

    Die Abfindung ist sozialversicherungsfrei.

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