Steuererklärung

Hallo liebe Wissenden,
also wenn jemand im Jahr 2007 bis Juni in der Lehre war (da keine Steuerabgaben hatte) und dann im Juli in einer neuen Firma anfängt zu arbeiten kann er dann viel absetzen? Es heißt nämlich dass man dann viel wieder bekommt, weil man für ein ganzes Jahr Steuern bezahlt hat aber nur ein halbes gearbeitet hat.Wenn ja, wie wird sowas angegeben?Kann derjenige auch Sachen absetzen, die in der Ausbildung angefallen sind, obwohl er da noch keine Steuern bezahlt hat?

Vielen Dank schon mal.
gruß dazy

Hallo,
also, ich bin der Meinung, bei der Steuererklärung gibt man die Angaben der Lohnsteuerbescheinigung der 1. Firma an und die der 2. Firma. Auch wenn man in der Ausbildung keine Steuerabgaben hatte - kann man hier Werbungskosten geltend machen. Wie z.B. Fahrtkosten - auch interessant - die Fahrten zur Berufsschule werden als Dienstreise mit 0,30 € pro gefahrenen km angesetzt - und jeh nach dem wie lang die Schule ging - kann man auch Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Prüfungskosten - Fahrten zur Prüfung - Material (Stifte etc.) - einfach hoch rechnen und ein Pauschalbetrag angeben - ein Teil wird bestimmt akzeptiert. Bei der neuen Firma musste man sich doch bestimmt bewerben - also Bewerbungskosten!!!

Liebe Grüße

[MOD] Komplettzitat gelöscht

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Vielen Dank das hilft schon mal weiter.Gruß Dazy

Es sind in der Anlage N alle Einnahmen lt. Lohnsteuerbescheinigungen anzugeben, die Lohnsteuerbesch. hat das Finanzamt bereits in elektr. Form vorliegen (in den meisten Fällen).