Arbeitsvertrag und Kleingewerbe gleichzeitig?

Hallo zusammen,

Arbeitnehmer „A“ hat einen festen Job mit Arbeitsvertrag, 40 Stunden Woche usw. Alle Abgaben für Versicherungen werden hier beglichen.

Zusätzlich hat „A“ noch einen Nebenjob den er derzeit auf 400€ Basis ausübt. Die Einnahmen bei diesen Nebenjob können zukünftig und sporadisch die 400€ aber übersteigen. Kurzfristig kann man da wohl was auf 120 Stunden Basis drehen, was aber keine Dauerhafte Lösung darstellt.

Jetzt ist die Überlegung, dass „A“ ein Kleingewerbe anmeldet. Hier nimmt er aller Voraussicht nacht nicht mehr als 17.500€ im Jahr ein.
Über dieses Kleingewerbe möchte „A“ dann späteren Auftraggebern für Nebenjobs eine Rechnung stellen. Die Mwst. wird hier nicht ausgewiesen (Kleingewerbe).

Ist das denn einfach so möglich?
Was muss „A“ tun?
Wie verhält er sich dem Finanzamt gegenüber?
Ab wann werden nebeneinkünfte mit versteuert?

Danke & viele Grüße,
olli

Weniger ein steuerliches als mehr ein sozialversicherungsrechtliches Problem wird diese Gestaltung. Stichwort Scheinselbständig. Bitte mit google suchen, da findet sich einiges.

Dem Betroffenen sei angeraten, dies als Arbeitsverhältnis laufen zu lassen, alles andere bringt nur Ärger.

Hallo Olli,

Jetzt ist die Überlegung, dass „A“ ein Kleingewerbe anmeldet.
Hier nimmt er aller Voraussicht nacht nicht mehr als 17.500€
im Jahr ein.
Über dieses Kleingewerbe möchte „A“ dann späteren
Auftraggebern für Nebenjobs eine Rechnung stellen. Die Mwst.
wird hier nicht ausgewiesen (Kleingewerbe).

Ist das denn einfach so möglich?

Ja klar, wenn der Arbeitgeber nichts dagegen hat.

Was muss „A“ tun?

Das Gewerbe anmelden und aufpassen, dass er genug Schlaf bekommt.

Wie verhält er sich dem Finanzamt gegenüber?
Ab wann werden nebeneinkünfte mit versteuert?

Wenn A einen 400-Euro-Job hat, weiß ich nicht, wie das in der Steuererklärung angegeben wird.

Aber da der fleißige A ja ohnehin mehr als EUR 400,- nebenbei verdienen will, muss er eigentlich nur bei der Steuererklärung neben der Anlage N (für nichtselbständige Arbeit) auch die Anlage GSE abgeben. Die Anlage GSE ist für die Einkünfte aus dem Gewerbe.
A sollte sich auch überlegen, welche Ausgaben er für welche Tätigkeit von der Steuer absetzt, z.B. ob das Auto, falls vorhanden, nicht zu einem Teil ein Firmenwagen sein kann. Diese Frage muss A dann aber noch im Detail klären. Aber erstmal muss A prinzipiell nur eine Anlage mehr ausfüllen.

Außerdem sollte A mit seiner Krankenkasse sprechen. Als Arbeitnehmer zahlt ja der Arbeitgeber die Hälfte der KV-Beiträge. Man kann auch als Selbständiger bei einer gesetzlichen KV sein, ist dann aber „freiwillig versichert“ und zahlt die Beiträge komplett selber. Das sind je nach Beitragssatz so um die EUR 300,- pro Monat. Die Krankenkasse wird dann abwägen, was überweigt - die selbständige oder die angestellte Tätigkeit - und die Beiträge entsprechend berechnen. Wie gesagt, ich wollte nur mal auf das Problem hinweisen. Grundsätzlich ist das der Krankenkasse egal, was uns wieviel man arbeitet. Die müssen nur wissen, welches Formular sie jetzt verwenden müssen, und man sollte ihnen vielleicht nicht auf den Nerv fallen, indem man sie verpflichtet, jedes halbe Jahr ein anderes Formular aus dem Schrank zu ziehen :wink:

Schöne Grüße

Petra