Hallo,
Beiträge zu einer Berufs/Dienstunfähigkeitsversicherung sind ja wohl in der Anlage N abzugsfähig?!
Die Frage jedoch lautet: bis zu welcher Höhe sind die Beiträge pro Jahr maximal absetzbar und werden sie eventuell mit anderen Beiträgen (Rentenversicherung, Haftpflicht oder sonst was) zusammengerechnet? So dass falls bereits andere Beiträge zu anderen Versicherungen vorliegen diese miteinberechnet werden und den maximal abestzbaren Betrag der BU-Versicherung mindern?
Berufsunfähigkeitsversicherung Erwerbsunfähigkeits
Hallo,
Beiträge zu einer Berufs/Dienstunfähigkeitsversicherung sind
ja wohl in der Anlage N abzugsfähig?!
nein, es sind keine Werbungskosten sondern Sonderausgaben, die unter § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG fallen.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
Die Frage jedoch lautet: bis zu welcher Höhe sind die Beiträge
pro Jahr maximal absetzbar und werden sie eventuell mit
anderen Beiträgen (Rentenversicherung, Haftpflicht oder sonst
was) zusammengerechnet?
ja, sie werden mit den anderen Sonderausgaben zusammengerechnet
Schöne Grüße
C.
Hallo,
nein, es sind keine Werbungskosten sondern Sonderausgaben, die
unter § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG fallen.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
OOps, ja sorry, natürlich. Ich bin gerade nicht so fit, im Mantelbogen ist das natürlich anzugeben.
Die Frage jedoch lautet: bis zu welcher Höhe sind die Beiträge
pro Jahr maximal absetzbar und werden sie eventuell mit
anderen Beiträgen (Rentenversicherung, Haftpflicht oder sonst
was) zusammengerechnet?
ja, sie werden mit den anderen Sonderausgaben
zusammengerechnet
Und mit welchen, bis zu welcher Höhe maximal? Das ist die entscheidende Frage.