Beiträge zur BU-Versicherung: Höhe Abzugsfähigkeit

Von: , Frage gestellt am So, 13. Apr 2008
Hallo,

Beiträge zu einer Berufs/Dienstunfähigkeitsversicherung sind ja wohl in der Anlage N abzugsfähig?!

Die Frage jedoch lautet: bis zu welcher Höhe sind die Beiträge pro Jahr maximal absetzbar und werden sie eventuell mit anderen Beiträgen (Rentenversicherung, Haftpflicht oder sonst was) zusammengerechnet? So dass falls bereits andere Beiträge zu anderen Versicherungen vorliegen diese miteinberechnet werden und den maximal abestzbaren Betrag der BU-Versicherung mindern?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. nach einer Stunde 0 hilfreich
    Berufsunfähigkeitsversicherung Erwerbsunfähigkeits
    Hallo, Beiträge zu einer Berufs/Dienstunfähigkeitsversicherung sind
    ja wohl in der Anlage N abzugsfähig?!
    nein, es sind keine Werbungskosten sondern Sonderausgaben, die unter § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG fallen.
    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
    Die Frage jedoch lautet: bis zu welcher Höhe sind die Beiträge
    pro Jahr maximal absetzbar und werden sie eventuell mit
    anderen Beiträgen (Rentenversicherung, Haftpflicht oder sonst
    was) zusammengerechnet?
    ja, sie werden mit den anderen Sonderausgaben zusammengerechnet

    Schöne Grüße
    C.
    • nach 12 Stunden 0 hilfreich
      Re: Berufsunfähigkeitsversicherung Erwerbsunfähigk
      Hallo, nein, es sind keine Werbungskosten sondern Sonderausgaben, die
      unter § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG fallen.
      http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
      OOps, ja sorry, natürlich. Ich bin gerade nicht so fit, im Mantelbogen ist das natürlich anzugeben. Die Frage jedoch lautet: bis zu welcher Höhe sind die Beiträge
      pro Jahr maximal absetzbar und werden sie eventuell mit
      anderen Beiträgen (Rentenversicherung, Haftpflicht oder sonst
      was) zusammengerechnet?
      ja, sie werden mit den anderen Sonderausgaben
      zusammengerechnet
      Und mit welchen, bis zu welcher Höhe maximal? Das ist die entscheidende Frage.
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