Freistellungsauftrag bei Geschäftsanteilen (Bank)

Hallo,

angenommen man hat durch Genossenschaftsanteile einer Bank steuerpflichte Zinseinnahmen von 100 EUR. Der Freistellungsauftrag wurde aber nur mit 50 EUR beansprucht. Reicht somit ein Freistellungsauftrag in Höhe von 50 EUR für diese Anteile aus?

Liegt die Begründung im Halbeinkünfteverfahren?

Danke im Voraus für Informationen hierzu.

Gruß
Sven.

Hallo,

angenommen man hat durch Genossenschaftsanteile einer Bank
steuerpflichte Zinseinnahmen von 100 EUR. Der
Freistellungsauftrag wurde aber nur mit 50 EUR beansprucht.
Reicht somit ein Freistellungsauftrag in Höhe von 50 EUR für
diese Anteile aus?

Liegt die Begründung im Halbeinkünfteverfahren?

genaus so ist es

Zeile 18 Anlage KAP für Inländische Erträge.

wobei soweit mir es „in der Realtät“ bekannt ist , Dividenden von Genossenschaftsanteile einer Bank erst mal ohne einen „Steuerabschlag“ ausbezahlt werden, selbst wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt.

Sie sind allerdings in der Anlage KAP anzugeben. (immer vorausgesetz die Einkpnfte übersteigen den Freibetrag /801 EUR bei Ledigen)

Gruss
Börsenfan1968

Hallo Börsenfan1968,

ich danke Dir für Deine Antwort.
Das hat Licht ins Dunkle gebracht.

Gruß
Sven.

Nachfrage: Genossenschaftsanteile ab 2009
Hallo,

wobei soweit mir es „in der Realtät“ bekannt ist , Dividenden
von Genossenschaftsanteile einer Bank erst mal ohne einen
„Steuerabschlag“ ausbezahlt werden, selbst wenn kein
Freistellungsauftrag vorliegt.

So ist es.
Wird das auch ab 2009 so bleiben oder wird das auch geändert?

Cu Rene

Genossenschaftsanteile ab 2009
Hallo

Hallo,

wobei soweit mir es „in der Realtät“ bekannt ist , Dividenden
von Genossenschaftsanteile einer Bank erst mal ohne einen
„Steuerabschlag“ ausbezahlt werden, selbst wenn kein
Freistellungsauftrag vorliegt.

So ist es.
Wird das auch ab 2009 so bleiben oder wird das auch geändert?

wenn sich nix mehr ändert, wird dies „“"„NICHT“""" so bleiben.

Genossenschaftsdividenden werden dann „normal“ behandelt. dh. liegt kein Freistellungsauftrag erfolgt der Abzug an der Quelle.

Gruss
Börsenfan1968