Umzug bei Jahreswechsel - in welcher EST absetzen?

Hallo zusammen,

die Kosten für Umzüge aus beruflichen Gründen können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden.

Umzüge sind jedoch Prozesse, die nicht an einem Tag abgeschlossen sind. Bei einem Jahreswechsel können sich die Aufwände dadurch über 2 Kalenderjahre verteilen.

In welcher EST können bzw. müssen diese Kosten dann angegeben werden?
Ein Beispiel wäre, wenn ein neuer Mietvertrag am 01.01. beginnt, die Miete aber schon am 28.12. überwiesen wurde (-> doppelte Miete). In welcher EST könnten bzw. müssten diese Kosten geltend gemacht werden? Des weiteren können Kosten für die Renovierung der alten Wohnung schon im Dezember entstehen, Kosten für den Herdanschluß in der neuen Wohnung erst im Februar. Wie sieht es hier aus?

Lohnsteuerprogramme verlangen auch die Angabe eines festen Umzugtermins. Oft kann man den Wohnungsschlüssel schon ein paar Tage vorher bekommen. Kann man dann den Umzug z.B. mit dem 28.12. angeben, wenn der Mietvertrag offiziell erst am 01.01. beginnt?

Viele Grüße, Egon

Hallo,

wenn der Mietvertrag am 1.1.2007 beginnt, dann ist auch erst an diesem Tag der Umzug vollständig vollzogen. Insofern ist der Löwenanteil des Umzugs, also auch die Umzugskostenpauschale, dem Jahr 07 zuzurechnen.
Auch für die vorab bezahlte Miete gilt dies, da nach Durchbrechung des Zufluss-/Abflussprinzips regelmäßige Zahlungen wie die Miete immer dem Jahr zuzurechnen sind zu dem sie wirtschaftlich gehören, vorausgesetzt die tatsächliche Zahlung erfolgt innerhalb 10 Tage vor oder nach dem Stichtag.
Die Renovierung der alten Wohnung sollte man aber bereits dem Jahr 06 steuerlich zuordnen.