Unterhalt eines im Haushalt lebenden Kindes

Hallo allerseits.

Ich möchte an eine weiter unten von mir gestellte Frage anknüpfen und (nachdem ich mich etwas in die Materie eingelesen habe) die Frage präzisieren und hoffe noch einmal auf Hilfestellung.

Ich habe gelesen, dass der Unterhalt eines Kindes als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden kann, wenn niemand für das Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält und dass, wenn das unterstützte Kind im eigenen Haushalt lebt, der Unterhaltshöchstbetrag von 7680€ ohne besonderen Nachweis angesetzt werden kann.

Was bedeutet das praktisch, also für das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung?

Folgender Fall sei angenommen: 30jähriger Sohn (ohne Vermögen und Einkommen und aus gesundheitlichen Gründen ohne Erwerbskraft, aber ohne bescheinigte Behinderung) lebt gegenwärtig im Haus des Vaters und zu 100% auf dessen Kosten.

Wenn ich richtig verstehe, kann aufgrund des Alters des Sohnes kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag bestehen. Der Vater kann jedoch den Unterhaltshöchstbetrag von 7680€ im Hauptvordruck als außergewöhnliche Belastung ansetzen und muss dafür keine Belege erbringen? Was schreibt er hin? „Unterhalt d. im Haus lebenden Sohnes - 7680€“? Muss er die Anlage Kind einreichen? Darin scheint sich (neben den Personalien) keine sinnvolle, d. h. auf die Situation passende Angabe machen zu lassen (allenfalls Angaben bezüglich der Wohnsituation im Abschnitt „Entlastungbetrag für Alleinerziehende“, obwohl diese Überschrift doch das Thema verfehlt).

Für dringend erbetene Hinweise danke ich schon jetzt,
Zeh_14

Der Vater kann jedoch den Unterhaltshöchstbetrag von 7680€ im
Hauptvordruck als außergewöhnliche Belastung ansetzen und muss
dafür keine Belege erbringen? Was schreibt er hin? „Unterhalt
d. im Haus lebenden Sohnes - 7680€“? Muss er die Anlage Kind
einreichen?

Natürlich muss er die Anlage Unterhalt einreichen. Erübrigt das den Eintrag der Unterhaltsleistung als außergewöhnliche Belastung im Hauptvordruck?

…und dass, wenn das unterstützte Kind im eigenen
Haushalt lebt, der Unterhaltshöchstbetrag von 7680€ „ohne
besonderen Nachweis“ angesetzt werden kann.

Ein Nachweis wäre auch nur äußerst schwierig zu führen: der Sohn erhält nicht etwa eine monatliche Zahlung in bar; vielmehr bewohnt er einen Teil des Hauses (unter Nutzung von Strom, Wasser, Heizung etc.) und wirtschaftet ansonsten gemeinsam mit dem Vater; eine Aufgliederung der Aufwendungen für die allgemeine Lebensführung nach Vater und Sohn ist größtenteils praktisch unmöglich.

Natürlich muss er die Anlage Unterhalt einreichen. Erübrigt
das den Eintrag der Unterhaltsleistung als außergewöhnliche
Belastung im Hauptvordruck?

Ich sehe gerade, dass der Hauptvordruck unter „Außergewöhnliche Belastungen“ ein Kreuzchen für die Anlage Unterhalt bereithält; das wäre also geklärt.

Hallo Zeh 14,

du hast dir die Lösung ja schon gut selbst erarbeitet. Die 7680 Euro beantragt man beleglos am besten als Aufwand für freie Kost & Logis.

Lawrence