Hallo allerseits.
Ich möchte an eine weiter unten von mir gestellte Frage anknüpfen und (nachdem ich mich etwas in die Materie eingelesen habe) die Frage präzisieren und hoffe noch einmal auf Hilfestellung.
Ich habe gelesen, dass der Unterhalt eines Kindes als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden kann, wenn niemand für das Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält und dass, wenn das unterstützte Kind im eigenen Haushalt lebt, der Unterhaltshöchstbetrag von 7680€ ohne besonderen Nachweis angesetzt werden kann.
Was bedeutet das praktisch, also für das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung?
Folgender Fall sei angenommen: 30jähriger Sohn (ohne Vermögen und Einkommen und aus gesundheitlichen Gründen ohne Erwerbskraft, aber ohne bescheinigte Behinderung) lebt gegenwärtig im Haus des Vaters und zu 100% auf dessen Kosten.
Wenn ich richtig verstehe, kann aufgrund des Alters des Sohnes kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag bestehen. Der Vater kann jedoch den Unterhaltshöchstbetrag von 7680€ im Hauptvordruck als außergewöhnliche Belastung ansetzen und muss dafür keine Belege erbringen? Was schreibt er hin? „Unterhalt d. im Haus lebenden Sohnes - 7680€“? Muss er die Anlage Kind einreichen? Darin scheint sich (neben den Personalien) keine sinnvolle, d. h. auf die Situation passende Angabe machen zu lassen (allenfalls Angaben bezüglich der Wohnsituation im Abschnitt „Entlastungbetrag für Alleinerziehende“, obwohl diese Überschrift doch das Thema verfehlt).
Für dringend erbetene Hinweise danke ich schon jetzt,
Zeh_14