Hallo,
ich hätte da mal eine Frage zur Berechnug der Gebühren für Steuerberater.
Ich hab mich durch diese Verordnung durchgeackert, habe aber das mit den x/10 nicht verstanden.
Der STB berechnete mir in 2006 für die „Ermittlung des Überschusses“ (Tabelle B) 10/10. Bei etwa gleichgebliebenem Gegenstandswert, berechnet der mir für 2007 plötzlich 18/10. Somit steigt der Rechnungsbetrag für diesen Posten um das 1,8-fache. Wie gesagt, Gegenstandswert bleibt gleich.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, kann der gute Mann nach Gutdünken seine Zehntel berechnen, theoretisch bis zu 40/10 bei Tabelle B.
Stimmt das so? Und muss der mich nicht irgendwie darauf hinweisen, dass er im neuen Jahr plötzlich 18/10 haben will? Da muss ich ja Angst haben, vor dem was mir was mir nächstes Jahr blüht.
Danke für eventuelle Antworten!
Mit freundlichen Grüßen
