Gebührenrechnung des Steuerberaters

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage zur Berechnug der Gebühren für Steuerberater.
Ich hab mich durch diese Verordnung durchgeackert, habe aber das mit den x/10 nicht verstanden.
Der STB berechnete mir in 2006 für die „Ermittlung des Überschusses“ (Tabelle B) 10/10. Bei etwa gleichgebliebenem Gegenstandswert, berechnet der mir für 2007 plötzlich 18/10. Somit steigt der Rechnungsbetrag für diesen Posten um das 1,8-fache. Wie gesagt, Gegenstandswert bleibt gleich.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, kann der gute Mann nach Gutdünken seine Zehntel berechnen, theoretisch bis zu 40/10 bei Tabelle B.

Stimmt das so? Und muss der mich nicht irgendwie darauf hinweisen, dass er im neuen Jahr plötzlich 18/10 haben will? Da muss ich ja Angst haben, vor dem was mir was mir nächstes Jahr blüht.

Danke für eventuelle Antworten!
Mit freundlichen Grüßen

Servus,

guckst Du § 25 Abs 1 StBGebV:

http://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/__25.html

Die Oberkante ist 20/10 Tab. B.

Was über der Mitte der jeweils gegebenen Spanne liegt, sollte begründet werden können. Nun ist es aber so, dass man fast immer geeignete Begründungen finden kann.

Letztlich geht es um nichts anderes als bei allen anderen Dienstleistern auch: Die Stunde hat (einschließlich aller Overheads) irgendeinen Wert, mit dem sie verrechnet wird. Die Zeit, die der Mitarbeiter der Kanzlei mit einer Tätigkeit verbringt, wird erfasst, und bei der Fakturierung sieht man zu, dass man das in Abhängigkeit vom Gegenstandswert sauber formuliert kriegt.

Wenn Du also im kommenden Jahr wieder weniger zahlen willst, gehst Du her und fragst, was Du dazu beitragen kannst, dass Deine Sachen weniger Arbeit machen - das ist dann auch an der Honorarnote zu sehen.

Bei einer Überschussrechnung aus vorgelegten Aufzeichnungen macht es sehr viel aus, wie die Aufzeichnungen aussehen. Wenn man z.B. ohne vorherige Rücksprache die schönsten Excel-Tabellen zusammenschraubt, kann das dazu führen, dass das im Ergebnis viel mehr Arbeit macht, als wenn man die einzelnen Belege ganz banal bei den Kontoauszügen gelassen hätte, wo sie beim Überschussrechner hingehören.

Wieauchimmer: Reden mit die Leut hilft. Wenn man einmal an einem Punkt angelangt ist, dass man sich fragt, was der StB mit einem machen darf und was nicht, ohne dass man mit ihm direkt besprochen hat, was seine Honorarnote so teuer gemacht hat, darf man sich eh überlegen, ob das Vertrauen noch da ist, das für eine Zusammenarbeit nötig ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

vielen Dank erstmal für die ausführlichen Erläuterungen!

Wenn Du also im kommenden Jahr wieder weniger zahlen willst,
gehst Du her und fragst, was Du dazu beitragen kannst, dass
Deine Sachen weniger Arbeit machen - das ist dann auch an der
Honorarnote zu sehen.

Tja, so hatte ich das auch gemacht. Für 2006 musste die MA des StB alles einer Excel-Tabelle entnehmen. Sie hat mich auch darauf hingewiesen, dass das der Grund war, warum die Rechnung für 2006 schon so hoch war. Also habe ich mich für 2007 hingesetzt und sämtlich Konten selbst zusammengerechnet, das Ganze zusammengefasst und mit der Excel-Tabelle und den Belegen übergeben.
Mit Geld sparen war denn leider nichts: Die Rechnung war 1,8 mal höher als im Vorjahr.
Soviel zum Thema „Vertrauensbildung“

Wieauchimmer: Reden mit die Leut hilft.

Ja, dachte ich auch. Auf meine telefonische Nachfrage für den Grund der deutlich höheren Rechnung bekam ich folgende schriftliche Antwort:


möchet ich Ihnen mitteilen, dass meine Gebühren nach dem angefallenen Zeitaufwand für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie der Steuererklärung vorgenommen werden. Für den angefallenen Zeitaufwand wurde der Gebührensatz von 18/10 zugrunde gelegt.

Wie man sieht beantwortet das gar nichts, diese Aussage kann ich auch der Rechnung entnehmen.

Selbstverständlich werde ich die Rechnung bezahlen, aber irgendwie fühle ich mich bei der ganzen Sache ziemlich über den Tisch gezogen.

Wenn man einmal an
einem Punkt angelangt ist, dass man sich fragt, was der StB
mit einem machen darf und was nicht, ohne dass man mit ihm
direkt besprochen hat, was seine Honorarnote so teuer gemacht
hat, darf man sich eh überlegen, ob das Vertrauen noch da ist,
das für eine Zusammenarbeit nötig ist.

Er sagts mir ja nicht :smile:
Ich frag ihn nochmal…

Danke & viele Grüße!

möchet ich Ihnen mitteilen, dass meine Gebühren nach dem
angefallenen Zeitaufwand für die Erstellung des
Jahresabschlusses sowie der Steuererklärung vorgenommen
werden. Für den angefallenen Zeitaufwand wurde der
Gebührensatz von 18/10 zugrunde gelegt.

sehr geehrter wucherwilli,

ich wundere mich sehr über ihre abrechnungspraktiken. im vorjahr hatte ich ihnen für die erstellung meines abschlusses keine vorabrbeiten geleistet, und war mit der abwicklung und der gestaltung der gebühren einverstanden. im folgejahr leistete ich nun erhebliche vorarbeit, die sich bei annähernd gleichem umsatz, m.e. wesentlich in der weiteren bearbeitung in ihrem hause bemerkbar gemacht haben muss. dass ich nun eine erheblich höhere kostennote erhalten habe als im vorjahr, kann ich dementsprechend nicht nachvollziehen und erwäge daher, diesen doch recht einfachen sachverhalt, mit einer kurzen stellungnahme der zuständigen steuerberaterkammer für mich nachvollziehbar werden zu lassen.

das ergebnis werde ich ihnen selbstverständlich mitteilen.

…oder so ähnlich…

Selbstverständlich werde ich die Rechnung bezahlen, aber
irgendwie fühle ich mich bei der ganzen Sache ziemlich über
den Tisch gezogen.

ich würde erstmal nicht zahlen…

Servus,

dass der StB verschweigt, wie man die Sache mit weniger Arbeitsaufwand erledigen kann, spricht nicht für ihn.

Ich täte ihn trotzdem mal fragen, ob das nicht etwas ausmachen würde, wenn sich seine Angestellte nicht erst durch den ganzen Tabellenwust durchbeißen muss, wenn sie die Belege erfassen will. Vorzulegen wären dann bloß die Bankauszüge, hinter jeden Auszug die zugehörigen Belege abgelegt, und Auflistungen der Bargeldbewegungen in der Art eines Kassenberichtes, auch hier mit den jeweiligen Belegen dahinter. Das kann man dann in kürzester Zeit kontieren und in die Maschine hacken.

Ich habe die Vorarbeiten, die Mandanten ohne Absprache geleistet und meistens gut gemeint haben, immer als ausgesprochen zeitraubend und hinderlich empfunden.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Mandant seine Geschäftsvorfälle selber erfasst (Stichwort heißt hier „NESY“). Das erfordert eine kurze Einweisung und etwas Übung, hat aber den großen Vorteil, dass man mit dem Ergebnis in der Kanzlei etwas anfangen kann, so daß im Gegensatz zu komplizierten, aber in der Regel nicht verwertbaren Tabellenwerken nicht bloß Mühe für den Mandanten, sondern auch Nutzen für den StB rauskommt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ich habe mittlerweile mit dem StB telefoniert.
Er sagt, dass dass die 2007er Rechnung deshalb teurer ist, weil er in der 2006er Rechnung vergessen hat die FiBu zu berechnen.
Der Zeitaufand den die MA für alles benötigt hat ist um eine halbe Stunde höher als im Vorjahr.
Dass ich sämtliche Posten schon zu einzelnen Konten zusammengerechnet hatte wusste der gar nicht. Er war überracht das zu hören und muss jetzt erstmal mit seiner MA Rücksprache halten. Ich bin gespannt was als nächstes kommt…

Wobei ich diese vergessenen FiBu-Berechnung auch schon wieder sehr merkwürdig finde.

Danke & viele Grüße!

als Ergänzung an FAQ:2725 angehängt
Hi,

zu deiner Info. Gerade habe ich den Artikel an FAQ:2725 zur Ergänzung angehängt.

Schöne Grüße
C.