Geschäftsfahrzeug

Von: , Frage gestellt am Mi, 6. Dez 2000

Hallo Steuerkundige!

Die Regelung, nach der man 1% des Fahrzeug-Neuwertes monatlich als geldwerten Vorteil für das auch privat genutzte Firmenfahrzeug zu versteuern hat, ist mir geläufig.

Jetzt aber höre ich, daß auch noch die Hälfte der für Treibstoff gezahlten Umsatzsteuer privat zu bezahlen ist (etwa auch noch die Hälfte der Netto-Treibstoff-Kosten?).
Das würde bei einem beruflichen Vielfahrer zu sehr ungerechter Besteuerung führen, weil dienstlich veranlaßte Kosten privat zu zahlen wären. Beispiel: < 10.000 km p. a. privat, aber > 40.000 km p. a. dienstlich.
Wenn es so ist, wie kann man das gerechter gestalten? Fahrtenbuch? Ist das unbedingt nötig? Ich lebe in SH, kann aber nachweisen, daß der größte Teil meiner Kunden in Süddeutschland sitzt und ich diese mehrmals monatlich aufsuche. Jetzt ist absehbar, daß demnächst zusätzlich monatliche Reisen nach Italien fällig sind. Das kann doch nicht alles auf die private Kappe gehen?
Wenn ich, falls möglich, den Flieger nehme, ist dann auch die Hälfte privat zu tragen?

Gruß
Wolfgang

PS: Für mich hört sich das alles wie ein schlimmes, aber noch unglaubwürdiges Gerücht an. Andererseits ist der Fiskus zu allem fähig, wenn er Geld riecht.

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Stunden 1 hilfreich
    Re: Geschäftsfahrzeug

    Hallo Steuerkundige!

    Die Regelung, nach der man 1% des Fahrzeug-Neuwertes monatlich
    als geldwerten Vorteil für das auch privat genutzte
    Firmenfahrzeug zu versteuern hat, ist mir geläufig.
    du bist selbständig oder gewerbetriebend? dann ist es kein geldwerter vorteil, sondern eigenverbrauch (auch schon veraltet der begriff) - besser gesagt geht es daraum, welche betriebsausgaben nicht abziehbar sind.

    ich gehe nun im weiteren davon aus, das du unternehmer bist, weil du dich auch im weiteren auf die umsatzsteuer beziehst, demzufolge kannst du nicht arbeitnehmer sein, oder? wenn doch,
    dann schreibe das nochmal und wir überlegen von neuem!
    Jetzt aber höre ich, daß auch noch die Hälfte der für
    Treibstoff gezahlten Umsatzsteuer privat zu bezahlen ist (etwa
    auch noch die Hälfte der Netto-Treibstoff-Kosten?).
    falsch: diese vorsteuerabzugsbeschränkung zu 50% bezieht sich nur auf fahrzeuge die nach dem 1.4.1999 angeschafft wurden. für altfahrzeuge bleibt alles beim alten.
    vorsteuerabzugsbeschränkung bedeutet:

    du tankst für 116,- DM
    darin sind 16,- DM umsatzsteuer
    normalerweise sind 16,- DM als vorsteuer abzugsfähig
    und die restlichen 100,- DM stellen kosten dar

    neu: 8,- dm sind abzugsfähig, 108,- DM sind nettokosten -->
    du traegst natürlich nicht auch noch 50,- dm der nettokosten privat!
    vielmehr beinhaltet diese neuregelung des § 15 Abs. 1b UStG,
    das du deinen eigenanteil nicht mehr umsatzbesteuern musst.

    bsp. gesamtkosten des kfz in 1997 20.000,-DM (ust-liche)
    und 5.000 DM (steuer und versicherung ohne USt)

    dann sagst du ich war 20% im jahr 1997 privat unterwegs --->
    (nach fahrtenbuch ermittelt)

    du musst auf 20% v. 20.000,- Ust zahlen = 4000,- * 15% = 600,-DM
    und zusaetzlich hast du 5.000,- DM als eigenverbrauch zu buchen der sich gewinnerhöhend auswirkte!


    nach 1% regel (bruttolistenpreis PKW war 100.000,-DM
    ---> 1% p. Mon. * 12 = 12.000,- DM

    davon 80% ust
    und 20% ust-frei

    also 9.600,- eigenverbrauch + 15% ust
    und 2.400,- eigenverbrauch ohen ust



    Das würde bei einem beruflichen Vielfahrer zu sehr ungerechter
    Besteuerung führen, weil dienstlich veranlaßte Kosten privat
    zu zahlen wären. Beispiel: < 10.000 km p. a. privat, aber
    > 40.000 km p. a. dienstlich.
    falsch!



    Wenn es so ist, wie kann man das gerechter gestalten?
    Fahrtenbuch? Ist das unbedingt nötig?
    fahrtenbuch ist immer gut! die ust-abzugsbeschränkung bleibt zwar weiterhin, du kannst abe rauf die 1% regel verzichten und den gewinnwirksamen eigenverbrauch genau bestimmen (prozentualer anteil der kosten)




    Ich lebe in SH, kann
    aber nachweisen, daß der größte Teil meiner Kunden in
    Süddeutschland sitzt und ich diese mehrmals monatlich
    aufsuche. Jetzt ist absehbar, daß demnächst zusätzlich
    monatliche Reisen nach Italien fällig sind. Das kann doch
    nicht alles auf die private Kappe gehen?
    wär ja auch schwach vom finanzminister!



    Wenn ich, falls möglich, den Flieger nehme, ist dann auch die
    Hälfte privat zu tragen?
    nö!




    Gruß
    Wolfgang

    PS: Für mich hört sich das alles wie ein schlimmes, aber noch
    unglaubwürdiges Gerücht an. Andererseits ist der Fiskus zu
    allem fähig, wenn er Geld riecht.
    genau, aber das wäre zu viel!


    gruss


    shob!



    und denk dran NUR NEUFAHRZEUGE, das bedeutet nach dem 31.3.1999 angeschafft (wie alt das auto war ist egal)!!!

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