Steuerfreie Einkünfte, die dem Progrssionsvorbehalt unterliegen, erhöhen ja bekanntlich den Steuersatz auf die steuerpflichtigen Einkünfte.
Was passiert jedoch, wenn das steuerpflichtige Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt? Ist dann die zu zahlende Steuer 0? Oder der errechnete Steuersatz mal die unter dem Grundfreibetrag liegenden steuerpflichtigen Einkünfte?
Danke
Christopher