wenn man einer selbstständigen arbeit nachgeht. zusätzlich noch unterhalt vom exmann bekommt. und wegen krankheit einen zuschuss vom sozialamt für die kosten der krankenkasse .
muss man da dieses geld vom sozialamt als einkünfte angeben und wenn ja wo genau gehört das hin? wie hoch ist denn der freibetrag für ein volljähriges kind (20) das noch 2007 in der schule ( gymn.) war und kindergeld erhalten hat? muss man das denn überhaupt angeben wenn das erwachsene kind das geld selbst erhält?
danke
Hi,
wenn man einer selbstständigen arbeit nachgeht.
Anlage GSE
zusätzlich
noch unterhalt vom exmann bekommt.
steuerfrei und nicht anzugeben, außer man hat die Anlage U für den Ehemann unterschrieben (=Realsplitting)
http://www.google.com/search?hl=de&client=firefox-a&…
und wegen krankheit einen
zuschuss vom sozialamt für die kosten der krankenkasse .
kommt drauf an…
Wenn es eine dem Lebensuterhalt dienende Leistung der Bundesagentur für Arbeit nach § 10 SGB III ist, dann ist es steuerfrei und unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Deshalb ist es dann in Anlage N anzugeben als steuerfrei.
Wenn es ein Überbrückungsgeld nach § 57 SGB III ist, dann ist es steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Deshalb ist es dann nicht anzugeben.
Im Zweifel angeben und genauere Angaben dazu machen.
Schöne Grüße
C.
muss man da dieses geld vom sozialamt als einkünfte angeben
und wenn ja wo genau gehört das hin? wie hoch ist denn der
freibetrag für ein volljähriges kind (20) das noch 2007 in der
schule ( gymn.) war und kindergeld erhalten hat? muss man das
denn überhaupt angeben wenn das erwachsene kind das geld
selbst erhält?
danke