Arbeit im Ausland

Hallo,

meine Frau und ich leben zur Zeit in Trennung. Ich arbeite zur Zeit mit der Steuerkarte Klasse 3 und überweise meiner Frau und den Kindern den Lebensunterhalt.

Meine Firma wollte mich jetzt in einer Niederlassung im Ausland beordnen. Meine Fragen:

  1. Wo werde ich besteuert (Ausland oder Deutschland) ?
  2. wenn ich meinen Wohnsitz im Ausland verlegen aber meine Frau nicht scheiden möchte, was für Lohnsteuer Karte Klasse haben meine Frau und ich ?

Vielen Dank für Ihre Antworten

Bitte mehr Infos
Hallo,

Meine Firma wollte mich jetzt in einer Niederlassung im
Ausland beordnen. Meine Fragen:

  1. Wo werde ich besteuert (Ausland oder Deutschland) ?

a) Wird die Wohnung in Deutschland beibehalten?
b) Befände sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen weiterhin in Deutschland?
c) Von wann bis wann gehen Sie ins Ausland und wohin?
d) Welche Firma (inländische oder ausländische) trägt Ihr Gehalt?
e) Handelt es sich bei der ausländischen Niederlassung um eine Zweigstelle der deutschen Firma oder um eine Tochtergesellschaft, die eine eigene Rechtsnatur hat (z.B. GmbH oder AG nach dem dortigen Recht).

  1. wenn ich meinen Wohnsitz im Ausland verlegen aber meine
    Frau nicht scheiden möchte, was für Lohnsteuer Karte Klasse
    haben meine Frau und ich ?

Im Jahr der Trennung behalten Sie Steuerklasse drei. Sie sollten jedoch versuchen, Ihre Frau zu einer Zusammenveranlagung zu bewegen, da Sie ansonsten eine Steuernachzahlung erwartet.

Ab dem Jahr nach der Trennung (Scheidung nicht erforderlich) haben Sie und Ihre Frau - solange Sie nicht wieder heiraten - beide Steuerklasse eins, unabhängig von einer Scheidung und dem Aufenthaltsort. Wenn Sie aufgrund Ihres Auslandaufenthalt in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig sind, ist die Steuerklasse für Sie ohnehin nicht mehr von Interesse.

Wenn Sie mir noch die o.g. Infos geben, kann ich Ihre Fragen vollständig beantworten.

Gruß,

Raúl Rivaldo

Hallo Herr Rivaldo,

Vielen Dank für Ihre sehr hilfreichen Antworten. Vielleicht möchte ich Ihnen hier ausführlicher die Lage schildern, damit Sie mir besser helfen können.

  1. Die Firma ist in Singapor (GmbH) und eine Tochter von meiner jetzigen Fa. Die Firma in Singarpo hat selbst dortige Einheimische als Mitarbeiter. Ich würde hochwahrscheinlich mein Gehalt (so viel wie in Deutschland )behalten, wenn ich in Singarpor arbeite. Ich weiss jedoch nicht, wo ich günstiger
    besteuert werde.

  2. Ich nehme an, wenn der Steuersatz in Singapor niedriger in Deutschland ist, und ich möchte von dort besteueren lassen, was muss ich tun ? Und was sind Nachteile, wenn ich meinen Arbeitsplatz dort verlegen. Natürlich sind meine Kinder und meine Frau weiterhin Mittelpunkt der Lebensinteressen von mir
    (wir haben gemeinsam ein Haus)

  3. Meine Frau wollte aber demnächst wieder arbeiten, kann meine Frau die Steuerkarteklasse 3 behalten, wenn ich im Ausland arbeite (und dort die Steuer zahlen) ? Wenn nicht, bitte nennen Sie mir den Grund, oder was müssen wir machen, damit meine Frau mit der Steuerkarteklasse 3 arbeiten kann.

  4. Ich werde ungefähr 2 bis 3 Jahre in Singapor arbeiten (ich habe deutsche Staatsangehörigkeit).

Ich habe im Moment nur Fragen und Fragen. Ich bin Ihnen tief dankbar, wenn Sie mir mit Ihren Antworten weiter helfen könnten. Oder in welchen Büchern könnte ich die Informationen bekommen.

Herzlichen Dank

XiuMai

Hallo,

  1. Die Firma ist in Singapor (GmbH) und eine Tochter von
    meiner jetzigen Fa. Die Firma in Singarpo hat selbst dortige
    Einheimische als Mitarbeiter. Ich würde hochwahrscheinlich
    mein Gehalt (so viel wie in Deutschland )behalten, wenn ich in
    Singarpor arbeite. Ich weiss jedoch nicht, wo ich günstiger
    besteuert werde.

Da es zwischen Deutschland und Singapur einen Vertrag über Steuern (Doppelbesteuerungsabkommen) gibt, können Sie sich leider nicht aussuchen, wo Sie Steuern zahlen müssen.

  1. Ich nehme an, wenn der Steuersatz in Singapor niedriger in
    Deutschland ist, und ich möchte von dort besteueren lassen,
    was muss ich tun ? Und was sind Nachteile, wenn ich meinen
    Arbeitsplatz dort verlegen. Natürlich sind meine Kinder und
    meine Frau weiterhin Mittelpunkt der Lebensinteressen von mir
    (wir haben gemeinsam ein Haus)

Wie gesagt, Sie können sich nicht aussuchen, wo Sie Steuern zahlen. Da ich das Steuerrecht von Singapur nicht kenne, kann ich Ihnen leider nicht sagen, welche Nachteile Sie haben, wenn Sie dort Steuern zahlen müssen.
Was Ihre Familie angeht, bin ich jetzt etwas verwirrt. Sagten Sie nicht, Sie leben mit Ihrer Frau in Trennung? Sie wohnen trotzdem aber noch im gleichen Haus? Bitte beschreiben Sie etwas genauer, was Sie mit „in Trennung leben“ meinen.

  1. Meine Frau wollte aber demnächst wieder arbeiten, kann
    meine Frau die Steuerkarteklasse 3 behalten, wenn ich im
    Ausland arbeite (und dort die Steuer zahlen) ? Wenn nicht,
    bitte nennen Sie mir den Grund, oder was müssen wir machen,
    damit meine Frau mit der Steuerkarteklasse 3 arbeiten kann.

Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, ob Sie jetzt von Ihrer Frau getrennt leben oder nicht. Wenn Sie mit ihr noch zusammenleben, kann ihre Frau die Steuerklasse drei bekommen. Weil Sie nur für eine befristete Zeit ins Ausland entsandt wären, gilt Ihr Haus in Deutschland weiter als ein Wohnsitz für Sie. Daher könnten Sie auch weiter mit Ihrer Frau zusammen Steuererklärungen in Deutschland abgeben.
Wenn Sie sich von Ihrer Frau getrennt haben, kann Ihre Frau nicht auf Steuerklasse drei arbeiten, weil Sie nach einer Trennung steuerlich nicht mehr als Ehegatten gelten.

  1. Ich werde ungefähr 2 bis 3 Jahre in Singapor arbeiten (ich
    habe deutsche Staatsangehörigkeit).

Leider haben Sie nicht gesagt, ab wann genau Sie in Singapur arbeiten würden. So kann ich Ihnen nur pauschal antworten. Ich gehe dabei davon aus, daß Sie in Deutschland den Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen behalten. Sollte dies wegen der Trennung von Ihrer Frau nicht der Fall sein, können sich andere Lösungen ergeben. Bitte melden Sie sich dann noch einmal.
Wenn Sie sich mindestens 183 Tage im Steuerjahr von Singapur (das Steuerjahr kann vom Kalenderjahr abweichen, wenn Sie möchten schaue ich nach, ob Singapur ein abweichendes Steuerjahr hat) dort aufhalten, darf Singapur Ihr Gehalt, das Sie für die Arbeit dort erhalten, besteuern. Dieses Gehalt wäre in Deutschland steuerfrei.
Wenn Sie weniger als ein halbes Jahr dort arbeiten (zum Beispiel in dem Jahr, in dem Sie anfangen bzw. aufhören, dort zu arbeiten) und Ihr Gehalt von der Firma in Deutschland bezahlt wird, kann Ihr Gehalt, das auf die Arbeit in Singapur entfällt, in Deutschland versteuert werden.
Wenn Ihr Gehalt von der Firma in Singapur gezahlt wird, sind Sie auf jeden Fall in Singapur steuerpflichtig, egal wie lange Sie dort waren.

Ich habe im Moment nur Fragen und Fragen. Ich bin Ihnen tief
dankbar, wenn Sie mir mit Ihren Antworten weiter helfen
könnten.

Ich hoffe, Sie konnten mein Steuerdeutsch verstehen. Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie mir gerne schreiben. Bitte denken Sie aber daran, daß Ihre Informationen konkret sein müssen, weil ich Ihnen sonst keine konkrete Antwort auf Ihr Steuerproblem geben kann.

Raúl Rivaldo

Vielen Dank für Ihre Antwort, folgendes :

Was Ihre Familie angeht, bin ich jetzt etwas verwirrt. Sagten
Sie nicht, Sie leben mit Ihrer Frau in Trennung? …

Ja, vielleicht schwer für Sie uns Asiaten zu verstehen. Also, wenn meine Frau und ich nicht mehr gleiche Ansicht des Lebens haben, denken wir beide aber an unsere Kinder und leben so, dass die Kinder unsere Probleme nicht merken (derartige Trennung wie Boris und Babs ist für uns wegen den Kindern nicht denkbar) Für deutsches Gesetz wäre es vielleicht keine Trennung. Deshalb möchte ich den Job im Ausland aufnehmen, um einen Distanz zu gewinnen… so ungefähr läuft bei uns. OK man kann in diesem Sinn keine Trennung nennen.

Ich werde wahrscheinlich im März 01 in Singapor arbeiten, wenn alles gut geregelt wird.

Und ich werde dort ständig bleiben, abgesehen von Urlaubstagen, in denen ich wieder in Deutschland sein werde, um meine Kinder zu sehen.

Die Firma in Singapor ist im Moment in Expansion, die Möglichkeit besteht deshalb, dass ich dort mehr als 2 oder 3 Jahre bleiben werde. D.h. für mich ist wichtig nicht nur die Steuerfrage, sondern auch die Fragen der Sozialversicherungen. Wie wird es überhaupt geregelt, muss ich selbst soziale Versicherungsbeiträge weiter zahlen ?

Vielen Dank für Ihre Antworte im voraus …

Xiumai

Hallo Herr Rivaldo,

Wenn es Ihnen recht wäre, würde ich Sie bitten, mir Ihre Anworte mit [email protected] zu emailen.

Denn diese Diskution wird von anderen Diskutionen immer nach hinten gedrückt. Und irgendwann verschwinden meine Fragen und Ihre Antworten …

Xiumai