Hallo,
- Die Firma ist in Singapor (GmbH) und eine Tochter von
meiner jetzigen Fa. Die Firma in Singarpo hat selbst dortige
Einheimische als Mitarbeiter. Ich würde hochwahrscheinlich
mein Gehalt (so viel wie in Deutschland )behalten, wenn ich in
Singarpor arbeite. Ich weiss jedoch nicht, wo ich günstiger
besteuert werde.
Da es zwischen Deutschland und Singapur einen Vertrag über Steuern (Doppelbesteuerungsabkommen) gibt, können Sie sich leider nicht aussuchen, wo Sie Steuern zahlen müssen.
- Ich nehme an, wenn der Steuersatz in Singapor niedriger in
Deutschland ist, und ich möchte von dort besteueren lassen,
was muss ich tun ? Und was sind Nachteile, wenn ich meinen
Arbeitsplatz dort verlegen. Natürlich sind meine Kinder und
meine Frau weiterhin Mittelpunkt der Lebensinteressen von mir
(wir haben gemeinsam ein Haus)
Wie gesagt, Sie können sich nicht aussuchen, wo Sie Steuern zahlen. Da ich das Steuerrecht von Singapur nicht kenne, kann ich Ihnen leider nicht sagen, welche Nachteile Sie haben, wenn Sie dort Steuern zahlen müssen.
Was Ihre Familie angeht, bin ich jetzt etwas verwirrt. Sagten Sie nicht, Sie leben mit Ihrer Frau in Trennung? Sie wohnen trotzdem aber noch im gleichen Haus? Bitte beschreiben Sie etwas genauer, was Sie mit „in Trennung leben“ meinen.
- Meine Frau wollte aber demnächst wieder arbeiten, kann
meine Frau die Steuerkarteklasse 3 behalten, wenn ich im
Ausland arbeite (und dort die Steuer zahlen) ? Wenn nicht,
bitte nennen Sie mir den Grund, oder was müssen wir machen,
damit meine Frau mit der Steuerkarteklasse 3 arbeiten kann.
Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, ob Sie jetzt von Ihrer Frau getrennt leben oder nicht. Wenn Sie mit ihr noch zusammenleben, kann ihre Frau die Steuerklasse drei bekommen. Weil Sie nur für eine befristete Zeit ins Ausland entsandt wären, gilt Ihr Haus in Deutschland weiter als ein Wohnsitz für Sie. Daher könnten Sie auch weiter mit Ihrer Frau zusammen Steuererklärungen in Deutschland abgeben.
Wenn Sie sich von Ihrer Frau getrennt haben, kann Ihre Frau nicht auf Steuerklasse drei arbeiten, weil Sie nach einer Trennung steuerlich nicht mehr als Ehegatten gelten.
- Ich werde ungefähr 2 bis 3 Jahre in Singapor arbeiten (ich
habe deutsche Staatsangehörigkeit).
Leider haben Sie nicht gesagt, ab wann genau Sie in Singapur arbeiten würden. So kann ich Ihnen nur pauschal antworten. Ich gehe dabei davon aus, daß Sie in Deutschland den Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen behalten. Sollte dies wegen der Trennung von Ihrer Frau nicht der Fall sein, können sich andere Lösungen ergeben. Bitte melden Sie sich dann noch einmal.
Wenn Sie sich mindestens 183 Tage im Steuerjahr von Singapur (das Steuerjahr kann vom Kalenderjahr abweichen, wenn Sie möchten schaue ich nach, ob Singapur ein abweichendes Steuerjahr hat) dort aufhalten, darf Singapur Ihr Gehalt, das Sie für die Arbeit dort erhalten, besteuern. Dieses Gehalt wäre in Deutschland steuerfrei.
Wenn Sie weniger als ein halbes Jahr dort arbeiten (zum Beispiel in dem Jahr, in dem Sie anfangen bzw. aufhören, dort zu arbeiten) und Ihr Gehalt von der Firma in Deutschland bezahlt wird, kann Ihr Gehalt, das auf die Arbeit in Singapur entfällt, in Deutschland versteuert werden.
Wenn Ihr Gehalt von der Firma in Singapur gezahlt wird, sind Sie auf jeden Fall in Singapur steuerpflichtig, egal wie lange Sie dort waren.
Ich habe im Moment nur Fragen und Fragen. Ich bin Ihnen tief
dankbar, wenn Sie mir mit Ihren Antworten weiter helfen
könnten.
Ich hoffe, Sie konnten mein Steuerdeutsch verstehen. Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie mir gerne schreiben. Bitte denken Sie aber daran, daß Ihre Informationen konkret sein müssen, weil ich Ihnen sonst keine konkrete Antwort auf Ihr Steuerproblem geben kann.
Raúl Rivaldo