Nachweise zur Steuererklärung nachreichen

Hallo liebe Wissende,

kann ein Steuerpflichtiger, der seine Einkommensteuererklärung 2007 bereits eingereicht und noch keinen Steuerbescheid bekommen hat, noch einen Nachweis über Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen nachreichen ?
Wenn er von diesem Nachweis erst nach Abgabe seiner Erklärung erfahren hätte ?
Könnte er eine korrigierte Erklärung einreichen oder erst den Steuerbescheid abwarten und dann einen Widerspruch einlegen ?

Danke
sagt Carolin

kann ein Steuerpflichtiger, der seine Einkommensteuererklärung
2007 bereits eingereicht und noch keinen Steuerbescheid
bekommen hat, noch einen Nachweis über Aufwendungen für
haushaltsnahe Dienstleistungen nachreichen ?

Ja, kann er.

Bindend ist nur ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid, gegen den kein Einspruch mehr möglich ist, weil die 1-Monatige Einspruchsfrist verstrichen ist. Man kann also jederzeit noch Unterlagen nachreichen oder auch Anlagen korrigieren. Dazu muss man aber nicht unbedingt eine neue Anlage einreichen. Man sollte jedoch gut aufpassen, dass man nicht einen Steuerbescheid in der Zwischenzeit erhält und das Finanzamt die Nachreichung nicht mehr berücksichtigt hat, weil sie zum Bearbeitungszeitpunkt noch nicht vorlag. Wäre das der Fall, kann man mit dem Einspruch oder dem Antrag auf schlichte Änderung wieder alles korrigieren (innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids).