Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe, können Selbständige ihre Krankenkassenkosten in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe absetzen.
Wenn ein Freiberufler in der KSK ist, übernimmt diese ja die Hälfte der Kosten. Der Freiberufler würde dann also nur seinen Anteil an der Krankenversicherung dort eintragen, richtig?
Was ist mit den anderen Sozialabgaben, die er ja dort tätigt? Also beispielsweise ist er ja Rentenversicherungspflichtig, kann dieser Anteil dort auch eingetragen werden oder gehört der woanders hin oder kann der gar nicht geltend gemacht werden?
Vielen Dank,
yummi