Re^4: selbständige tätigkeit?
Wenn es sich um eine Einnahme in Höhe von nicht mehr als 410 €
handelt, gilt die EKSt-Grenze bzw. der Freibetrag von 410 € p.
a. für selbständige Nebentätigkeit. Dann müssen davon nicht
einmal Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden.
Was Sie meinen ist der Härteausgleich im § 46 EStG. Der gilt aber für alle Nebeneinkünfte neben nichtselbständiger Arbeit. Und warum eine solche Steuerrechtsnorm nun auch gleich für Sozialversicherungsfreiheit sorgen soll, das müssen Sie mir mal erklären?
Einfach in der Einkommensteuererklärung als Nebeneinkünfte deklarieren und fertig. Ich weiß zwar auch nicht, wo man die
Nebeneinkünfte im Formular einträgt, aber meine Empfehlung
ist, die Tätigkeit und Einkünfte auf gesondertes Blatt
schreiben und als Anlage mit abgeben.
Jaja, wer nichts weiß, der sollte lieber nichts schreiben. Das ist kompletter Unsinn, was Sie hier geschrieben haben.