'Anlage V' zur KSt-Erklärung?

Hi Alle,

mal sehen ob ihr mir helfen könnt.
gestern füllte ich eine „anlage V“ aus
um vermietungseinkünfte zu erklären.
in der schule lernte ich, das v+v einkünfte,
einkünfte sind, die aus PRIVATvermögensverwaltung
herrühren.

nun folgendes obskurum, was sich mir auftut:

mitte oben erste seite auf dem formular muss
man doch ankreuzen „zur Einkommensteuererklärung“
nun steht direkt darunter die auswahl „zur
Körperschaftsteuererklärung“ …

wie geht das?

ich denke KSt-pflichte juristische personen
erzielen immer gewerbliche einkünfte, oder?
wenn eine GmbH was vermietet, sind doch einnahmen
aus vermietung genauso erlöse im rahmen der
bilanz und gewinnermittlung. oder?
wie kann es und wozu gibt es diese ankreuzvariante?

ist nicht lebensnotwendig da zu wissen, aber
interessieren würde es mich schon.

wer kann mir einen tip geben? leider gibt es zu diesem
formular keinen erläuterungsboen wie z.b. für den
mantelbogen…

danke im voraus

tibor

Es gibt auch andere…
Lieber Showbee! (wer hat Dir denn diesen Namen verpasst?)

Es gibt auch noch andere „Steuersubjekte“, die unbeschränkt oder beschränkt Körperschaftsteuerpflichtig sind als die gemeinhin bebkannte GmbH bzw. AG.

Schau Dir mal die §§ 1 und 2 KStG an. Da wären bspw. auch noch: Stiftungen, Vereine, Zweckvermögen, BgA des jur. Personen d. öffentlichen Rechts,…

Nun zu Deiner Aussage, dass alle Einkünfte einer GmbH gewerblich seien: die gesetzl. Grundlage hierfür finden wir in § 8 Abs. 2 KStG. Kurzform: bei Stpfl, die nach HGB zur Führung von Büchern verpflichtet sind, sind ALLE Einkünfte GEWERBLICH.

Umkehrschluß: Stpfl., die nicht nach HGB zur Führung von Büchern verpflichtet sind, könne SEHR WOHL andere Einkunftsarten erzielen, also zB aus Vermietung und Verpachtung. (Findet man häufig bei Stiftungen oder Zweckvermögen,…)

Alles Klar?

Grüße
Markus

DANKE! oT

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