und gleich noch einen (§23EStG)

Von: , Frage gestellt am Do, 7. Dez 2000

hallo:

und wieder ich mit einer kniffligen frage:

es geht diesmal um einkünfte aus §23 EStG, genau
genommen aktienspekulation!

lasst mich erstmal folgenden sachverhalt konstruieren:


anleger x hat ein portfolio, welches neben dividenden
auch dann und wann erträge aus kursgewinnen abwirft,
die leider auch immer über 999,99 DM liegen.
nun ist eine verlustverrechnung nur innerhalb der einkünfte
aus § 23 möglich, das ist gemein! demzufolge überlegt sich
X folgendes um seine gewinne steuerlich zu mindern,
aber nicht wirtschaftlich wirklich!

folgend: kauf der aktie der XYZ-AG am 1.1. zum kurs von
100,- - kurssteigerung auf sehr weite sich in aussicht,
kurzfristig ist XYZ aber eher ein schwacher kandidat!
nach ca. einem halben jahr ist der kurs der aktie schon
herbe gerutscht (JUHU) und X verkauft zum wert von 50,-
macht also 50,- verluste die verrechenbar sind mit anderen
gewinnen (sofern innerhalb der behaltefrist von einem jahr
verkauft wurde).
um natürlich nicht auf den 50,- verlust sitzen zu bleiben,
wird die gleiche aktie der XYZ-AG ein/zwei tage später
mit sagen wir 55,- wieder gekauft.
nach 2 jahren hat sie einen kurswert von 200,- und wird verkauft!


im endeffekt macht er wirtschaftlich:

50 - 100 = verlust 50
200 - 45 = gewinn 155
saldo = gewinn 105 DM (abzueglich transaktionskosten)

steuerlich kommt aber nur der verlust von 50,- zum tragen!
gewinn ausserhalb der behaltefrist!


wie seht ihr das? ist das schon gestaltungsmissbrauch? man
könnte doch argumentieren vormittags verliess einem der mut
(verluste von 50) und man verkauft bevor verluste von 100
eintraten, abends in der börsensendung von CNN o. N-TV & co.
kam dann ein bericht der der aktie XYZ wieder aufwind gab und
man doch wieder einstieg und man hielt und hielt und hielt...

klassisches steuersparmodell (abgesehen davon, das man das
haendchen haben muss die XYZ aktie zu finden und das richtige
timing zu haben) ?

sollte man doch mal austesten! oder?

was sagt ihr? wird es da probleme mit dem FA geben? kann doch
eigentlich nicht oder werden sie über aktienkaeufe informiert?



vielen dank für zahlreiche meinungen:


shob

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Tagen hilfreich
    Interessant, ....

    nur eines erschließt sich mir nicht:

    Wo ist der außersteuerliche Aspekt des Verkaufs bei unmittelbarem
    "Rückkauf"? M. E. liegt eindeutig ein Fall des
    Gestaltungsmißbrauchs vor und abgesehen davon bist Du nicht der
    erste, der auf die Idee gekommen ist. Nur gut, dass Du vorher
    fragst.... ;-)

    Ciao!
    Nemo

    • Antwort von nach 11 Tagen hilfreich
      Re: Interessant, ....

      der außersteuerliche rückkaufaspekt ist doch wie gesagt: die aktie ging x wochen runter, da hat man halt nasse hosen bekommen und verkauft und 1 tag später auf NTV oder BLOOMBERG oder so kam dann eben die topmeldung, das es wieder aufwärts geht, deswegen gleich wieder eingestiegen... wer will einem das gegenteil beweisen. ich denke ausprobieren muss man das einfach mal. vor allem, da die aktie nach dem "erneuten" kauf mehr als ein jahr gehalten wird, ist es A) steuerfrei und B) merkt das finanzamt doch gar nicht... oder gibst du deine §23 Einkünfte derart aufgeschlüsselt an???

      shob [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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